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Eu einigt sich auf Kompromiss zur Stammzellenforschung

24. Juli 2006

Die EU soll künftig keine Forschung unterstützen, bei der menschliche Embryos zerstört werden. Auf diese Vorgabe einigten sich die EU-Forschungsminister am Montag in Brüssel.

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Unterstützt von Italien und einer Reihe kleinerer Mitgliedstaaten hat sich Deutschland im Streit um die EU-Förderung der Embryonenforschung weitgehend durchgesetzt. Die EU-Kommission sagte am Montag (25.7.2006) in Brüssel im Rat der EU-Forschungsminister verbindlich zu, dass sie auch in Zukunft keine EU-Zuschüsse für die "verbrauchende Embryonenforschung" vorschlagen wird.

Damit zogen Deutschland und Italien ihren Vorbehalt gegen das neue Forschungsrahmenprogramm zurück und machten den Weg für den Abschluss der ersten Lesung vor der Sommerpause frei. Das ist die Voraussetzung dafür, dass Rat und EU-Parlament bis Jahresende die Gesetzgebung abschließen können.

Bundesregierung "nicht alles erreicht"

Die Bundesregierung habe in dem Programm verankern wollen, dass es seitens der EU keine finanziellen Anreize für die Tötung von Embryonen zum Zweck der Forschung geben dürfe, sagte Schavan. Dafür habe es bei den Kollegen keine ausreichende Unterstützung gegeben.

Mit der stattdessen erreichten Kommissionserklärung sei aber gewährleistet, dass die bisherige Förderpraxis nun auch schriftlich festgelegt sei, wonach die EU keine Zuschüsse für die Tötung von Embryos zahle. Schavan räumte zugleich ein, "dass nicht alles erreicht" worden sei. So wurde in der Erklärung der Kommission ausdrücklich festgehalten, dass die Zusage der Behörde nicht auch für die EU-Förderung von Projekten gilt, bei der bereits isolierte Stammzellen eingesetzt werden.

Gesetzeslage in Deutschland

Das neue, siebte EU-Forschungsrahmenprogramm sieht für die Jahre 2007 bis 2013 mehr als 50 Milliarden Euro an Zuschüssen vor. Das mitentscheidende EU-Parlament hatte vergangenen Monat mit knapper Mehrheit dafür gestimmt, dass aus diesem Budget auch die Embryonenforschung gefördert werden soll. Die Forderungen der Regierungen für das Rahmenprogramm gehen nach dem Sommer zur zweiten Lesung wieder an das Parlament. Wird die Gesetzgebung bis Ende des Jahres abgeschlossen, können die europäischen Forschungsinstitute Anfang kommenden Jahres die ersten Anträge auf Förderung stellen.

Die Gewinnung und Erforschung embryonaler Stammzellen des Menschen ist in der Bundesrepublik grundsätzlich verboten. Das Stammzellgesetz, das 2002 vom Bundestag verabschiedet wurde, erlaubt Ausnahmen für den Import und die Verwendung von Stammzellen in begründeten Fällen. Dennoch dürfen deutsche Forscher nur Stammzellen, die im Ausland vor dem 1. Januar 2002 durch künstliche Befruchtung gewonnen wurden, nutzen. Damit stehen ihnen neuere, möglicherweise besser geeignete Stammzelllinien nicht zur Verfügung. (stl)