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EU gibt ihren Segen

19. Dezember 2007

Deutsche Winzer dürfen auch weiterhin ihren Wein zuckern, allerdings nicht mehr so stark wie bisher. Das ist eines der Ergebnisse der monatelangen Verhandlungen über eine Reform des europäischen Weinmarkts.

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Weinglas und Karaffe, Quelle: AP
Einfach süß: Die Hälfte aller deutschen Weine ist nachgezuckertBild: BilderBox
Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer, Quelle: AP
Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer sagte, er sei mit der Einigung sehr zufriedenBild: dpa

Nach einem am Mittwoch (19.12.2007) von den EU-Agrarministern vereinbarten Kompromiss wird der in Deutschland übliche Zuckerzusatz beim Gärprozess mit geringfügigen Einschränkungen erlaubt bleiben. Auch muss die vor allem in mitteleuropäischen Weinbauregionen seit Jahrhunderten übliche Methode nicht auf dem Etikett angegeben werden.

Viele Winzer nutzen die Anzuckerung, um den Alkoholgehalt auf 12 oder 13 Prozent zu erhöhen. In den meisten Weinbauregionen Deutschlands darf der Alkoholgehalt auf diese Weise um 3,5 Prozent erhöht werden, in kalten und regnerischen Jahren sogar um bis zu 4,5 Prozent. Nach dem nun vereinbarten Kompromiss soll die so genannte Anreicherungsspanne ab 2009 auf 3 Prozent reduziert werden, der Aufschlag für schlechte Jahre wird auf 0,5 Prozent gesenkt.

Überproduktion eindämmen

Frau mit Weintrauben, Quelle: AP
In Südeuropa, wo die Trauben durch die Sonne süßer sind, ist Zuckerung nicht üblichBild: Thomas Kujawinski

Zusammen mit dem von der EU-Kommission zunächst angestrebten Zuckerungsverbot kippten die Landwirtschaftsminister zahlreiche weitere Reformvorschläge. So soll die umstrittene "Krisendestillation", die Umwandlung überschüssigen Weins in Industrie-Alkohol, noch erlaubt bleiben.

Die Reform tritt am 1. August 2008 in Kraft. Sie zielt darauf ab, die Überproduktion an Wein einzudämmen und die rund 1,3 Milliarden Euro Steuergelder für den Sektor im Jahr sinnvoller auszugeben. Mit der Reform soll auch mehr Wettbewerb am Weinmarkt einziehen. Unprofitable Betriebe sollen einen Anreiz erhalten, die Produktion einzustellen.

Die Winzer können eine Rodungsprämie für drei Jahre erhalten, die stufenweise abnimmt. Die Weinanbaufläche von insgesamt 3,6 Millionen Hektar soll so um 175.000 Hektar reduziert werden. Das Verbot, neue Rebstöcke anzupflanzen, soll erst Ende 2015 statt im August 2010 fallen. Wettbewerbsfähige Erzeuger könnten dann ihre Produktion ausweiten, für schwächere Anbieter würde die Konkurrenz schärfer.

EU verliert Marktanteile

Die EU-Mitgliedsländer können außerdem einen Teil der EU-Mittel für den Weinbau in Eigenregie verteilen, um die Umstrukturierung der Betriebe oder den Absatz des heimischen Weins im Ausland zu fördern.

Die Verhandlungen hatten sich über Monate hingezogen. Besonders Frankreich und Italien hatten für eine Verwässerung der ursprünglich geplanten Reformen gekämpft. Die EU ist zwar weltweit der größte Produzent, Verbraucher sowie Ex- und Importeur von Wein, hat in den vergangenen Jahren aber Marktanteile an billigere Hersteller aus Australien, Chile und den USA verloren. (kas)