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EU-Flugreisende bekommen Recht auf Entschädigung

18. Dezember 2003
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Flugreisende in der Europäischen Union (EU) sollen künftig grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn sie wegen Überbuchung oder Ausfall eines Flugs auf dem Boden bleiben. Dies sieht einer Verordnung vor, die am Donnerstag vom Europaparlament in dritter und abschließender Lesung verabschiedet wurde. Der in einem Vermittlungsverfahren zwischen Parlament und Ministerrat vereinbarte Text sieht eine gestaffeltes System von Entschädigungen vor, deren Höhe von der Strecke des ausgefallenen Flugs und der Dauer der Verspätung abhängt. Er muss nun noch vom Ministerrat abgesegnet werden. Dies gilt aber als Formalie.