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EU-Gericht kippt «Goldene Aktien» in Spanien und Großbritannien

13. Mai 2003
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Der Europäische Gerichtshof hat die Regelungen von Spanien und Großbritannien über sogenannte «Goldene Aktien» in Unternehmen gekippt. Goldene Aktien sind Sonderaktien, die dem Staat Vetorechte garantieren. Damit sichert sich die öffentliche Hand erheblichen Einfluss in strategisch wichtigen Großunternehmen. Dies sei mit dem freien Kapitalverkehr in Europa nicht vereinbar, urteilten die Richter am Dienstag in Luxemburg.