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EU-Gericht stärkt Asylrecht

5. September 2012

Menschen müssen ihre Religion auch öffentlich leben können. Scharfe Sanktionen dagegen gelten als politische Verfolgung, urteilte der Europäische Gerichtshof. Das hat Einfluss auf das Recht auf Asyl.

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Die Flaggen der EU-Mitgliedsländer wehen vor dem Gebäude des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Wer in seinem Heimatland wegen der Ausübung seiner Religion verfolgt wird, hat Anspruch auf Asyl in der Europäischen Union – jedenfalls dann, wenn die zu befürchtenden Übergriffe "gravierend" sind. Das stellte der Europäische Gerichtshof – EuGH – in Luxemburg fest.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte dem EuGH die Fälle zweier Pakistaner vorgelegt. Die beiden gehören der Glaubensgemeinschaft der Ahmadiyya an. Die ursprünglich in Indien entstandene Gemeinschaft versteht sich als islamische Erneuerungsbewegung, wird aber in Pakistan verfolgt. Dort werden die Ahmadis, von der sunnitischen Mehrheit als abtrünnig betrachtet. Wenn sie sich dennoch öffentlich als Muslime bezeichnen, drohen drei Jahre Haft, sollten ihre Handlungen als Gotteslästerung aufgefasst werden, sogar die Todesstrafe.

Deutsche Praxis bedenklich

Die deutschen Behörden wiesen Asylanträge von Anhängern der Ahmadiyya-Gemeinschaft in der Regel meist ab. die Begündung: Verfolgt werde nur die öffentliche Ausübung dieser Religion, nicht aber, das Praktizieren in den eigenen Wohnungen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte jedoch Zweifel, ob diese Praxis mit europäischem Recht vereinbar sei und rief den EuGH an.

Die Luxemburger Richter stellten nun klar, dass die Religionsfreiheit auch das Ausüben des Glaubens in der Öffentlichkeit garantiere. Drohen dabei schwere Strafen, sei dies als Verfolgung anzusehen. Den Flüchtlingen sei nicht zuzumuten, dass sie auf ihre Glaubensbekundungen oder –betätigungen verzichten, nur um die Gefahr der Verfolgung zu vermeiden.

Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl begrüßte das Urteil. Es stärke den Flüchtlingsschutz und sorge dafür, dass europäisches Recht endlich durchgesetzt werde. Über die beiden Fälle muss nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden.

gmf/fab (afp, dapd, dpa, epd, kna)