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EU-Gericht verbietet Genkartoffel

13. Dezember 2013

Die EU-Kommission hatte im März 2010 den Anbau der Amflora-Kartoffel des Chemiekonzerns BASF zu industriellen Zwecken genehmigt. Dagegen klagte Ungarn - und bekam vom EU-Gericht recht.

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Ein BASF-Mitarbeiter zeigt in Bütow (Müritzkreis) die genveränderte Kartoffel "Amflora" (Foto: Bernd Wüstneck dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Das EU-Gericht verbietet den Vertrieb und Anbau der Gentechnik-Kartoffel "Amflora". Grund sind Verfahrensfehler der EU-Kommission bei der Zulassung als Futtermittel und für die industrielle Verwendung durch den Konzern BASF, teilte das Gericht in Luxemburg mit.

"In diesem Zusammenhang geht das Gericht davon aus, dass das Ergebnis des Verfahrens oder der Inhalt der angefochtenen Beschlüsse wesentlich anders hätte ausfallen können, wenn die Kommission diese Vorschriften beachtet hätte", wird die Entscheidung begründet.

Genpflanzen meist verboten

Neben dem Genmais MON810 war die Kartoffel Amflora die einzige Genpflanze, deren Anbau in der EU erlaubt war. Sie war zudem für die Verarbeitung in Futtermitteln zugelassen.

Die EU-Kommission habe bei der Entscheidung ein neueres Gutachten der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zwar berücksichtigt. Die EU-Behörde habe dem zuständigen Ausschuss der EU-Staaten aber keine Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem neuen Gutachten der EFSA gegeben. Damit habe die Kommission die Verfahrenspflichten erheblich verletzt.

ul/se (dpa, afpd)