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EU will Waffenrecht verschärfen

10. Juni 2016

Nach den Terroranschlägen in Paris und Brüssel will die EU die Waffengesetze verschärfen. Die Innenminister einigten sich auf strengere Vorgaben, das Europaparlament muss noch zustimmen.

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Schreckschusspistole (Foto: Carsten Rehder/dpa)
Bild: Picture-alliance/dpa/C. Rehder

Zu den geplanten Vorgaben zählen verschärfte Registrierungspflichten für Waffen und ihre Einzelteile. Künftig müssen auch Schreckschusswaffen bei den Behörden erfasst werden. Außerdem sollen bestimmte halbautomatische Waffen verboten werden. Auch der Online-Handel mit Waffen soll besser kontrolliert werden. Mit den Änderungen reagiert die Politik vor allem auf die Terroranschläge in Paris und Brüssel. Vor dem Inkrafttreten muss aber das Europaparlament noch zustimmen.

Tschechien, Polen und Luxemburg stimmen mit Nein

Nicht alle Mitgliedsstaaten stimmten der Verschärfung zu. Tschechien und Polen sprachen sich Diplomaten zufolge gegen die Pläne aus, weil ihnen die Regelungen zu weit gehen, der Aufwand bei der Registrierung zu hoch sei und Privatleute damit bestimmte Waffentypen nicht mehr besitzen dürften. Luxemburg verweigerte seine Zustimmung dagegen, weil dem Land die Änderungen nicht weit genug gehen.

Auch von der EU-Kommission kam Kritik: "Ich wäre glücklicher, wenn der Rat in seiner Herangehensweise ehrgeiziger gewesen wäre, vor allem bei halbautomatischen Waffen", sagte Innenkommissar Dimitris Avramopoulos. Denn halbautomatische Waffen werden gemäß dem Kompromiss für Privatleute nur verboten, wenn ihre Magazine eine bestimmte Schusszahl übersteigen. Dieselbe Waffe kann damit legal oder illegal sein, abhängig von der Größe des verwendeten Magazins.

Ein Diplomat eines EU-Landes äußerte die Befürchtung, dass der Kompromiss im Europaparlament unter dem Druck der Waffenlobby noch weiter aufgeweicht werden könnte.

Fast eine Million private Waffenbesitzer in Deutschland

In Deutschland ist der Besitz einer Waffe nur mit einer Erlaubnis zulässig. Aktuell sind rund 2,3 Millionen gültige Genehmigungen im Privatbesitz oder bei Vereinen erfasst. Ende 2015 betrug die Zahl der privaten Waffenbesitzer fast eine Million.

In Kalifornien entschied derweil ein Berufungsgericht, dass US-Bürger keinen verfassungsrechtlichen Anspruch haben, Schusswaffen verdeckt in der Öffentlichkeit zu tragen. Dafür müssen Amerikaner einen wichtigen Grund angeben, etwa wenn sie viel Geld oder Wertgegenstände bei sich tragen. Der reine Wunsch nach persönlicher Sicherheit soll zukünftig nicht mehr ausreichen. Das Urteil wirkt sich allerdings nur auf Kalifornien und Hawaii aus.

rk/mm (afpd, ap, dpa)