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EU-Kommission setzt Microsoft unter Druck

22. Dezember 2005

Im Wettbewerbsstreit mit Microsoft hat die EU-Kommission mit einer empfindlichen Strafe gedroht: Bis zu zwei Millionen Euro Bußgeld pro Tag müsste der Sofwaregigant dann zahlen. Noch bleiben fünf Wochen Gnadenfrist.

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Gut gehütete Geheimnisse von MicrosoftBild: AP
Neelie Kroes EU Kommissar gegen Microsoft
Wettbewerbskommissarin Neelie KroesBild: AP

"Ich habe Microsoft jede Möglichkeit gegeben, seine Verpflichtungen zu erfüllen", sagte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes am Donnerstag (22.12.2005) in Brüssel. "Mir bleibt keine Alternative, als Microsoft auf dem formellen Weg zur Einhaltung zu zwingen." Das Unternehmen habe nun noch einmal fünf Wochen Zeit, um die von der EU-Kommission gewünschten Schritte umzustezen. Andernfalls werde die Strafe verhängt. Falls Microsoft die Auflagen nicht bis Januar 2006 umsetzt, würde das Bußgeld rückwirkend zum 10. November verhängt. Damit droht Microsoft eine Strafe von mehr als 100 Millionen Euro. Die Kommission fordert vom weltgrößten Softwarehersteller, endlich die bis zum 15. Dezember zugesagten Informationen für Konkurrenten zu geben.

Die Kommission stützt sich auf zwei unabhängige Berichte über das Verhalten des Unternehmens. Der Konzern habe noch immer keine kompletten und genauen Informationen bereit gestellt, beklagte die EU-Kommission. Microsoft hat nun Zeit für eine Stellungnahme. Sollte das Unternehmen die Kommission nicht überzeugen, wäre die tägliche Geldbuße die Konsequenz.

Chance für Konkurrenz

Hintergrund ist ein Streit zwischen der EU-Kommission und Microsoft um die Einbindung des Musik- und Filmabspielprogramms Media Player in das Windows-Betriebssystem. Brüssel hatte das US-Unternehmen verpflichtet, das Betriebssystem und den Media Player so weit zu trennen, dass auch Konkurrenzprodukte eine Chance hätten. Zudem sollte Microsoft rivalisierenden Herstellern Informationen über sein Betriebssystem geben. Im März 2004 hatte die Kommission Microsoft nach einer fünfjährigen Wettbewerbsuntersuchung bereits zu einer Rekordbuße von 497 Millionen Euro verdonnert. Seitdem schwelt der Streit weiter.

Im September 2005 legte Microsoft beim Europäischen Gerichtshof Berufung gegen das Urteil vom März ein. Die Begründung: Die Offenlegung von Informationen über die Server-Programme verletze die Rechte am geistigen Eigentum. Der EuGH nahm die Klage an, forderte Microsoft aber auf, bis zu einem Urteil die Auflagen der EU-Kommission zu erfüllen. (chr)