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EU-Kommission reicht Klagen gegen Ungarn ein

15. Juli 2022

Schon seit langem streitet die Brüsseler Behörde mit der Regierung des rechtspopulistischen Ministerpräsidenten Viktor Orban. Nun leitet sie rechtliche Schritte ein. Dabei geht es unter anderem um LGBTQ-Rechte.

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Ungarn LGBT-Parade in Budapest
Ein Teilnehmer einer LGBTQ-Parade in Budapest im Juli 2021Bild: Anna Szilagyi/AP Photo/picture alliance

Ungarn muss sich zum einen wegen eines Gesetzes, das Informationen über Homosexualität und Transsexualität einschränkt, vor dem höchsten europäischen Gericht verantworten. Das umstrittene Gesetz trat vergangenes Jahr in Kraft. Demnach sind jegliche Publikationen verboten, die Kindern zugänglich sind und nicht-heterosexuelle Beziehungen darstellen. Auch wird Werbung verboten, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil einer Normalität erscheinen.

Das Gesetz wird von der EU-Kommission, anderen Ländern sowie von Menschenrechtlern und in der ungarischen Opposition kritisiert. Damit diskriminiere die Regierung Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität. EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen sprach von einer "Schande".

Ministerpräsident Viktor Orban wies die Kritik zurück. Nur Ungarn selbst könne entscheiden, wie Kinder in dem Land erzogen und gebildet würden. Der Politiker regiert das Land mit der rechtskonservativen Partei Fidesz seit 2010.

Medienpluralismus gefährdet

Der andere Fall betrifft das Vorgehen der ungarischen Behörden gegen den unabhängigen Radiosender Klubradio. Die Klage der EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof bezieht sich darauf, dass ein Antrag des Senders auf eine neue Lizenz für den UKW-Sendebetrieb im vergangenen Jahr verweigert wurde. Klubradio kann seine Inhalte seitdem nur noch im Internet verbreiten.

"Wir gehen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Angriffe auf unabhängige Medien vor", sagte die EU-Kommissarin für Werte und Transparenz, Vera Jourova.

Strafverfahren und Geldbußen

Die EU-Kommission ist dafür verantwortlich, die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit in der Staatengemeinschaft zu kontrollieren. Doch ein Mitgliedsstaat darf nicht einfach ausgeschlossen werden. Werden Grundwerte verletzt, kann die EU Strafverfahren einleiten oder hohe Geldstrafen anhängen.

Das betrachtet Katarina Barley, Vizepräsidentin des EU-Parlaments, als richtiges Vorgehen. Denn der Großteil der ungarischen Bevölkerung stehe zur Demokratie und sei stolz auf die europäische Identität, sagte die SPD-Politikerin. Das wisse sie, weil sie durch ihre Arbeit stets in enger Berührung mit Bürgerinnen und Bürgern komme. Barley äußerte sich zu diesem Thema im Rahmen einer Reise, die unlängst von der Kommission für junge Journalistinnen und Journalisten zu den EU-Institutionen in Brüssel organisiert wurde.

laa/kle (rtr, dpa, afp)