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Politik

EU-Kommission will "effizienter" abschieben

2. März 2017

Geht es nach dem Willen der EU-Kommission, sollen nationale Behörden härter gegen abgelehnte Asylbewerber vorgehen, wenn nötig auch mit Abschiebehaft. Zudem setzt sie auf weitere Abkommen mit Drittstaaten.

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Belgien EU-Kommission PK Dimitris Avramopoulos (Foto: Reuters/Y. Herman)
Bild: Reuters/Y. Herman

"Hilfsbedürftige erhalten unsere Hilfe; alle anderen müssen zurückkehren", hat Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans in Brüssel angekündigt. Man müsse dies Partnern außerhalb der EU und den Bürgern "unmissverständlich" zu verstehen geben. Auch EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos in Brüssel forderte: "Die Rückkehrquoten müssen verbessert werden". Dies sei "ein deutliches Signal, um zu verhindern, dass sich Menschen auf die gefährliche irreguläre Reise in die EU machen", erklärte Avramopoulos. Um die zügige Rückführung nicht schutzbedürftiger Migranten zu erreichen, stellte die EU-Kommission einen Aktionsplan für effizientere Rückkehrverfahren von Migranten in ihre Heimatländer vor.

Gleiche Bedingungen in 28-Staaten

Konkret geht es um Programme zur freiwilligen Rückkehr von Migranten, die bis zum 1. Juni eingerichtet werden sollen. Um Ungleichheiten zu vermeiden, sollen sich Mitgliedstaaten über ihre Wiedereingliederungspakete austauschen. Dadurch solle verhindert werden, dass Herkunftsländer Rückführungen aufgrund größerer Wiedereingliederungspakete aus manchen Ländern bevorzugen oder Migranten versuchen, bestmögliche Bedingungen für ihre Rückkehr zu erhalten.

Männer nach Afghanistan abgeschoben

Avramopoulos verlangt unter anderem die verstärkte Nutzung von Abschiebehaft. Personen, bei denen es Anzeichen gibt, dass sie der Rückkehrentscheidung nicht Folge leisten werden, sollen inhaftiert werden. Auch sollen die Fristen für das Einlegen von Widersprüchen gegen Asylentscheidungen verkürzt werden. Der Kommissions-Plan sieht vor, dass systematische Rückkehrentscheidungen ohne Ablauffrist erlassen werden sollen. Beim Verdacht, dass durch das Verfahren die Rückkehrentscheidung nur verzögert werden, sind beschleunigte Asylverfahren geplant. Für die freiwillige Ausreise schlägt die EU-Kommission möglichst kurze Fristen vor.

Gewerbliche Flüge für Abschiebungen nutzen

Die EU-Agentur für Grenz- und Küstenwache (kurz: Frontex) wurde aufgefordert, ebenfalls bis Juni ein System zu entwickeln, damit gewerbliche Flüge für Rückführungen genutzt werden können. Zusätzlich soll das Personal der Agentur für Rückführungen aufgestockt werden und bis Oktober die Schulung der Behörden sogenannter Drittstaaten ausgeweitet werden.

Für das laufende Jahr will die Kommission insgesamt 200 Millionen Euro für Rückkehranstrengungen der 28 Mitgliedstaaten sowie für europäische Rückkehr- und Wiedereingliederungsmaßnahmen zur Verfügung stellen. Die Kommission rechnet damit, dass etwa eine Million Migranten, die 2015 und 2016 einen Asylantrag stellten, in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden müssen. Die Quote derer, die die EU tatsächlich in Drittstaaten abschob, sank zwischen 2014 und 2015 leicht auf 36,4 Prozent.

Verhandlungen mit Heimatländern

Brüssel will zudem weiter an einem "raschen" Abschluss der Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen mit Drittstaaten wie Nigeria, Tunesien und Jordanien arbeiten. Mit Marokko und Algerien sollen die Gespräche wieder aufgenommen werden. Die Abkommen sehen unter anderem eine verstärkte finanzielle Unterstützung betroffener Länder in Afrika vor, wenn diese mit der EU in der Rücknahmefrage kooperieren. Mit dem Aktionsplan setzt die EU-Kommission die Forderung der EU-Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfel in Malta von Anfang Februar um, die Rückführungen zu intensivieren.

Denn noch immer kommen auf den griechischen Inseln mehr Flüchtlinge an, als in die Türkei zurückgeführt werden – und das ein Jahr nach Abschluss des EU-Flüchtlingspakts mit der Türkei. Die EU-Kommission forderte deshalb Griechenland und die übrigen EU-Mitgliedstaaten auf, "die Dynamik bei der Umsetzung des Gemeinsamen Aktionsplanes für die Verbesserung der Lage auf den Inseln beizubehalten". Während Griechenland direkt für die Bearbeitung der Asylanträge und damit die Entscheidung über Rückführungen in die Türkei verantwortlich ist, haben sich die übrigen EU-Staaten zur Hilfe unter anderem durch das Entsenden von Asylexperten verpflichtet.

Avramopoulos kündigte gleichzeitig Konsequenzen für Staaten an, die keine deutlichen Fortschritte bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus stark belasteten Ländern machen. Die EU-Länder hatten sich darauf verständigt, bis September 2017 Flüchtlinge aus Italien und Griechenland auf andere europäische Staaten umzuverteilen, rund 53.500 Flüchtlinge aus Griechenland und etwa 31.000 Flüchtlinge aus Italien. Diese Pflicht gelte auch, wenn die gesetzte Frist verstrichen sei, betonte Avramopoulos. Deutschland hat nach Zahlen vom 27. Februar bislang 1442 Flüchtlinge aus Griechenland und Italien aufgenommen. Zugesagt sind 6250 Plätze.

pab/stu (afp, dpa, epd, kna)