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Reise

EU-Konsulate helfen gegenseitig Europäern

23. März 2018

Wenn ihr Land keine Vertretung vor Ort hat, können Europäer Konsulate anderer EU-Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen. Der Schutz umfasst unter anderem Unterstützung bei Todesfällen, schweren Unfällen oder Verhaftungen.

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Spanien - Deutsches Generalkonsulat in Barcelona
Deutsches Generalkonsulat in Barcelona, SpanienBild: picture alliance/dpa/J. Kalaene

Bundesbürger im Ausland können die Konsulate anderer EU-Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen, wenn Deutschland selbst in einem Land nicht vertreten ist. Das sieht das Gesetz zur Konsularhilfe unter EU-Staaten vor, das der Bundesrat am Freitag billigte.

Türkei Deutschland Deutsches Konsulat in Istanbul
Deutsches Generalkonsulat in Istanbul, TürkeiBild: picture-alliance/dpa/L. Halbauer

Umgekehrt helfen deutsche Auslandsvertretungen in Not geratenen EU-Bürgern, deren Heimatland keine eigene Botschaft vor Ort hat. Diese gegenseitige Unterstützung ist bereits seit den 1990er Jahren Verwaltungspraxis der Auslandsvertretungen. Bislang war sie jedoch lediglich in einer Verwaltungsvorschrift geregelt.

Französisches Konsulat in Jerusalem
Französisches Konsulat in Jerusalem, IsraelBild: Imago/Xinhua

Nach Angaben der Bundesregierung hat Deutschland im Jahr 2015 in 107 Fällen EU-Bürgern Hilfe geleistet. Konsularische Unterstützung anderer EU-Mitgliedstaaten haben in acht Fällen Deutsche in Anspruch genommen.

is/ch (AFP, auswaertiges-amt.de)