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EU-Parlament lehnt Gesetz zu Software-Patenten ab

6. Juli 2005

Die umstrittene EU-Richtlinie zu Softwarepatenten ist vom Tisch. Das Europaparlament wies den Gesetzentwurf zurück. Große Konzerne hatten die Patentrichtlinie gefordert, kleine Unternehmen hatten sie gefürchtet.

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Demonstration gegen die Knebelung durch Software-PatenteBild: AP

Nach der Ablehnung der Richtlinie durch das EU-Parlament am Mittwoch (6.7.2005) in Straßburg gilt für Computer-Software weiter das Urheberrecht. Es schützt aber nur den konkreten Programmiercode, nicht die Idee oder das Verfahren an sich. In Europa ist es damit möglich, dieselbe Idee auf eine andere Weise umzusetzen, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Einen neuen Anlauf für ein EU- Gesetz zu den so genannten Computer implementierten Erfindungen schloss EU-Kommissar Joaquin Almunia zunächst aus. Auf Antrag des Parlamentes werde die Kommission aber prüfen, ob sie einen neuen Vorschlag vorlegen kann, sagte EU-Kommissarin Benita Ferrero-Waldner nach dem Votum.

Zu den Befürwortern der Richtlinie gehörte auch das große deutsche Software-Haus SAP. Es hat in Europa bislang 24 Patente angemeldet, darunter eines für eine verlässliche Suche in großen Datenbeständen. "Wir haben da viele Mannjahre an Entwicklung reingesteckt", sagte SAP-Sprecher Herbert Heitmann. "Wenn wir das nicht schützen könnten, wäre unser ganzer Aufwand für die Katz."

Das Problem

Es gibt bereits mehr als 30.000 Software-Patente in der EU. Mehr als zwei Drittel davon gehören Großkonzernen aus den USA und Japan, auch SAP hält etliche. Einklagbar wären sie allerdings erst mit der geplanten Richtlinie.

Das Problem dabei: Viele dieser Patente sind so trivial, dass sie sich fast überall wieder finden - etwa der elektronische Einkaufskorb im Internet-Versandhandel, der Fortschrittsbalken, der bei langwierigen Ladevorgängen anzeigt, wie lange man noch warten muss, oder das Abspeichern mit Datumsanzeige.

Unterschied zum Copyright

"Software kann nicht patentfähig sein, weil sonst Sperrgebiete für Kreativität errichtet werden, in denen wenige Auserwählte ein Monopol haben", begründete am Mittwoch der Sprecher der Free Software Foundation in Europa (FSF Europe), Joachim Jakobs, seine Ablehnung der Richtlinie. "Software-Patente sind nicht nur ein Job- und Konjunkturkiller, sondern gefährden auch die Pressefreiheit." Als Beispiel nannte Jakobs Patentanmeldungen in den USA auf das digitale Fotoformat "jpg" oder auf die Suche nach Informationen mit Hilfe von Web-Formularen.

Ein Patent gewährt einem Erfinder ein Eigentumsrecht, das jeden anderen daran hindert, diese Erfindung frei zu nutzen. Es wird von einer Behörde für einen begrenzten Zeitraum eingetragen, meist für 20 Jahre. Weil ein Patent als Eigentum betrachtet wird, kann es verkauft oder lizenziert werden. Damit unterscheidet sich das Patent vom Urheberrecht, das geistige Werke vor Nachahmung oder kommerzielle Nutzung ohne Erlaubnis des Copyright-Inhabers schützt. (mas)