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Klatsche für Cameron

16. Januar 2014

Das Europaparlament hat das Recht der EU-Bürger auf freie Wahl des Arbeitsplatzes gestärkt. Die Entschließung ist ein deutliches Signal nach Berlin und London. Malta scheiterte mit einer umstrittenen Geschäftsidee.

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Symbolbild EU Armutszuwanderung 2014
Bild: picture-alliance/dpa

Der Text lässt in seiner Eindeutigkeit keinen Zweifel zu: Das Recht der EU-Bürger, in einem anderen Mitgliedsland zu leben und zu arbeiten, dürfe nicht eingeschränkt werden. Es sei eine der vier Grundfreiheiten der Gemeinschaft und ein "Eckpfeiler" der EU-Integration, heißt es in der mit großer Mehrheit in Straßburg verabschiedeten Entschließung.

Das EU-Parlament lehnte auch "jeden Vorschlag" zur Begrenzung der Anzahl von Einwanderern aus anderen EU-Staaten "kategorisch" ab. Die Mitgliedsstaaten dürften "keine Maßnahmen" ergreifen, die dem im EU-Vertrag verankerten Recht auf Freizügigkeit widersprechen.

Deutliches Signal

Mit ihrer Entschließung erteilten die Europaparlamentarier allen Forderungen nach einer Quotenregelung bei der Migration innerhalb der EU eine klare Absage, ohne jedoch die jüngsten Debatten in Großbritannien und Deutschland explizit zu erwähnen.

David Cameron beim EU-Gipfel in Brüssel
Bild: Reuters/Laurent Dubrule

Zuletzt hatte die britische Regierung unter Premierminister David Cameron mit entsprechenden Plänen für Aufsehen gesorgt, nach denen die Zahl der einwandernden Bürger aus bestimmten EU-Ländern begrenzt werden sollte. In Deutschland löste der Slogan "Wer betrügt, der fliegt" der konservativen Regierungspartei CSU hitzige Diskussionen aus. Anlass war die vollständige Öffnung des EU-Arbeitsmarkts für Bulgaren und Rumänen zu Jahresbeginn und die Furcht vor einer möglichen Armutszuwanderung und zu großen Belastungen der Sozialsysteme.

Keine Hinweise auf Missbrauch

Das Europaparlament stellte nun klar, dass alle EU-Bürger "die gleichen Rechte und Verpflichtungen" hätten und niemand wegen seiner Nationalität diskriminiert werden dürfe.Jeder Staat könne aber für sich entscheiden, welche Sozialleistungen er gewährt. Bislang gebe es jedoch aus keinem Mitgliedsland Belege für eine unrechtmäßige Ausnutzung seiner Sozialleistungen, so die EU-Kommission.

Zurzeit leben nach Erkenntnissen des Europaparlaments 2,8 Prozent aller EU-Bürger im europäischen Ausland. Sie trügen dazu bei, die Wirtschaft anzukurbeln, so die Abgeordneten. Im Vorfeld der Europawahl im Mai sei die Freizügigkeit innerhalb der EU jedoch zu einem Wahlkampfthema für einige politische Parteien geworden, was zu einer Zunahme von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit führen könne, falls die Diskussion nicht sachlich geführt werde.

Hafen von La Valetta Malta
Bild: Fotolia/schneiderpics

Malta scheitert

Eine deutliche Abfuhr erteilte das EU-Parlament den Plänen Maltas, Staatsbürgerschaften an Nicht-EU-Bürger zu verkaufen. Die Zugehörigkeit zu einem Land sei keine Handelsware, so die Abgeordneten. Die EU-Kommission solle prüfen, ob Malta damit gegen EU-Verträge verstoße.

Mit dem Verkauf von Staatsbürgerschaften will das hochverschuldete kleinste EU-Mitglied seinen Haushalt sanieren und die Wirtschaft ankurbeln. Ein jüngst vom Parlament in Valletta beschlossenes Gesetz sieht vor, dass Bürger aus Nicht-EU-Staaten für 650.000 Euro Staatsangehörige von Malta werden dürfen. Allerdings müssen sie zusätzlich Investitionen von mindestens einer halben Million Euro in Immobilien und Aktien für fünf Jahre nachweisen.

mak/se (dpa, afp, epd)