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EU-Richter billigen Einschränkungen bei Tabakwerbung

10. Dezember 2002
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Der Europäische Gerichtshof hat ein Verbot für die Bezeichnungen 'leicht' und 'mild' auf Zigarettenpackungen bestätigt. Die Richter wiesen damit die Klage zweier Tabakkonzerne gegen eine entsprechende EU-Richtlinie ab. Danach sind die Tabakfirmen in Zukunft auch verpflichtet, 30 Prozent der Vorderseite 40 Prozent der Rückseite von Zigarettenschachteln für Warnungen vor den Konsequenzen des Tabakkonsums zu reservieren.- Erst in der vergangenen Woche hatten die EU-Gesundheitsminister beschlossen, Tabakwerbung in den Medien weitgehend zu verbieten.