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EU verbietet unsicheres und schädliches Spielzeug

18. Dezember 2008

Das Europa-Parlament hat strengeren Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug zugestimmt. Deutschland geht die neue Spielzeugrichtlinie allerdings nicht weit genug.

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Brennendes Plüschkrokodil (Quelle: AP)
Leicht entflammbar: Manches Spielzeug gehört eigentlich nicht in KinderhändeBild: AP

Die EU-Abgeordneten verabschiedeten am Donnerstag (18.12.2008) in Straßburg eine Überarbeitung der 20 Jahre alten EU-Spielzeugrichtlinie. Hintergrund sind spektakuläre Rückrufaktionen vor allem von Spielzeug aus China: Dort werden etwa drei Viertel aller in der EU verkauften Spielzeuge hergestellt. Allein im vergangenen Jahr wurden in Europa mehr als 400 gefährliche Spielwaren vom Markt genommen. In vielen Fällen wurde eine zu starke Chemikalienbelastung beanstandet.

Keine KEF-Stoffe mehr

Generell verboten sind demnach nun krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsschädigende Substanzen, so genannte KEF-Stoffe. Spielzeug darf KEF-Stoffe nur noch in einer Konzentration von maximal 0,1 Prozent erhalten. Ausnahmen sind möglich, wenn der zuständige wissenschaftliche Ausschuss der EU die Verwendung einer Substanz in einem bestimmten Spielzeug für vertretbar befindet und keine Alternativstoffe zur Verfügung stehen.

Eine Puppe, die nach Erdbeeren riecht, wird es in Zukunft nicht mehr geben (Quelle: AP)
Eine Puppe, die nach Erdbeeren riecht, wird es in Zukunft nicht mehr gebenBild: AP

Weiter wurden 55 Allergie-auslösende Duftstoffe verboten. Eine Reihe anderer Duftstoffe bleibt in geringer Konzentration erlaubt, sofern auf den Spielwaren ein Warnhinweis angebracht wird.

Strengere Grenzwerte sind für bestimmte Schwermetalle wie Arsen, Cadmium, Chrom, Blei, Quecksilber und organisches Zinn vorgesehen.

Überraschungseier dürfen bleiben

Die EU hat auch schärfere Sicherheitsvorschriften gegen Erstickungsgefahr erlassen. Spielzeug, das in Lebensmitteln, etwa in Cornflakes-Packungen, enthalten ist, muss gesondert verpackt sein. Überraschungseier bleiben damit zulässig.

Spielzeug-Importeure müssen sich anhand der Unterlagen des Lieferanten davon überzeugen, dass der Hersteller die Übereinstimmung des Produkts mit den EU-Sicherheitsvorschriften überprüft hat. Zu eigenen Stichprobenkontrollen sind die Importeure nur angehalten, "falls dies angesichts der von einem Produkt ausgehenden Gefahren als zweckmäßig betrachtet wird".

Weniger Krach-Spielzeug, aber kein Spielzeug-TÜV

Chinesisches Spielzeug (Quelle: AP)
Viel Spielzeugschrott kommt aus ChinaBild: AP

Die EU-Kommission hat sich gegenüber dem Parlament verpflichtet, strengere Normen zur Begrenzung der Lärmbelästigung bei elektronischem Spielzeug vorzulegen. Diese Normen sind aber in der Richtlinie noch nicht enthalten.

Die neuen Auflagen gehen der deutschen Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner nicht weit genug. "Trotz aller bisherigen Bemühungen auf nationaler und europäischer Ebene kann keine Entwarnung in Sachen Spielzeugsicherheit gegeben werden", warnte Aigner am Donnerstag in Berlin. Um Sicherheitsmängel einzudämmen, sei eine Kontrolle durch eine neutrale Stelle nötig - statt bloß auf die Erklärung des Herstellers zu setzen. Sie bedaure die Entscheidung des Europaparlaments für eine neue Spielzeugrichtlinie, sagte sie. Auch die Auflagen für Chemikalien, Duftstoffe und Schwermetalle gingen nicht weit genug.

Die neuen Vorschriften müssen von den EU-Regierungen noch formal bestätigt werden. Danach haben sie zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Die Chemikalien-Verbote greifen erst nach vier Jahren. (kas)