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Zu hohe Auflagen für E.ON

28. März 2007

Die EU-Kommission verklagt Spanien wegen seiner Auflagen für die vom Energiekonzern E.ON geplante Übernahme des spanischen Versorgers Endesa. Madrid habe bisher keine Schritte unternommen, um die Hürden aufzuheben.

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Der Europäische Gerichtshof soll in letzter Instanz entscheidenBild: picture-alliance/dpa

Der Konflikt zwischen Brüssel und Spanien um Übernahmehürden für den deutschen Energiekonzern E.ON geht erneut vor das höchste EU-Gericht. Die EU-Kommission beschloss am Mittwoch in Brüssel, Spanien wegen Verletzung von EU-Recht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen.

EU: Alle Hürden sollen kippen

Die EU-Wettbewerbsbehörde begründete ihren Schritt damit, dass die spanische Energieregulierungsbehörde CNE die umstrittenen Auflagen für die geplante Übernahme des spanischen Stromversorgers Endesa durch den deutschen Energiekonzern E.ON trotz mehrfacher Aufforderung nicht aufgehoben habe.

Die spanische Regierung hat inzwischen auf die Verlautbarung Brüssels reagiert. Ein Sprecher sagte: "Wir glauben, dass die Auflagen mit europäischem Recht vereinbar sind, und wir werden sie vor Gericht verteidigen."

Die EU-Kommission hatte wegen der Auflagen bereits im Oktober ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Die CNE hob daraufhin einen Teil der Bedingungen auf, beziehungsweise schränkte deren Geltungsdauer ein. Während E.ON die verbliebenen Auflagen für akzeptabel erklärte, befand die EU-Kommission auch diese für europarechtswidrig. Die spanische Regierung hätte in ihrem letzten Schreiben vom 16. März 2007 aber keine Bereitschaft zur Aufhebung der Bedingungen gezeigt, erklärte die EU-Kommission am Mittwoch.

Kombo E.ON und Endesa Logo
E.ON übernimmt Endesa - aber wann ist es so weit?Bild: picture-alliance/ dpa

Spanien will heimischen Strommarkt schützen

Die Auflagen Madrids für E.ON schreiben unter anderem vor, dass Endesa-Vermögenswerte auf den Balearen und den Kanarischen Inseln sowie in den nordafrikanischen Exklaven Melilla und Ceuta nach einer Übernahme fünf Jahren lang nicht verkauft werden dürfen. Auch müsse die Marke Endesa für ebenfalls fünf Jahre beibehalten werden. In den Kraftwerken dürfe nur Kohle aus heimischer Produktion verfeuert werden. Die Regierung in Madrid ist der Ansicht, dass die Bedingungen legal sind und unter anderem dazu dienen, die heimische Stromversorgung zu sichern.

Die Kommission sieht ihre alleinige Kompetenz zur kartellrechtlichen Freigabe der Übernahme verletzt. Brüssel hatte das Übernahmeangebot von E.ON für Endesa genehmigt. Nach mehrmaliger Aufstockung hat die Offerte einen Wert von über 42 Milliarden Euro. E.ON will durch die Übernahme des international agierenden spanischer Konzerns an die Weltspitze der Strom- und Gasversorgen aufsteigen. (vem)