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EU/Westbalkan: Visa-Erleichterungen und Rückführungsabkommen

12. April 2007

Verschiedene Staaten des Westbalkan haben in dieser Woche mit der EU-Kommission Abkommen geschlossen, die Erleichterungen bei der Vergabe von Visa vorsehen. Zum 1. Januar 2008 sollen die Änderungen in Kraft treten.

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EU-Staaten zugänglicher insbesondere für Schüler und StudentenBild: AP

Bosnien-Herzegowina, Albanien und Montenegro haben im Lauf der aktuellen Woche mit der EU-Kommission in Brüssel Abkommen über die Rückführung ihrer Staatsbürger beziehungsweise Visa-Erleichterungen unterzeichnet. Mazedonien will die genannten Abkommen am heutigen Freitag (13.4.) im Rahmen der dritten Verhandlungsrunde mit der EU-Kommission unterzeichnen.

Bedeutende Erleichterungen im Visaregime

Die vereinfachten Vergabebedingungen für Visa sollen in einer umfassenden Informationskampagne bekannt gemacht werden. So ist zum Beispiel eine Broschüre geplant, die in den jeweils im Land vertretenen Botschaften von EU-Mitgliedern sowie in den betroffenen Staaten verteilt werden soll. Darin wird angeführt, welche Gruppen Visa-Erleichterungen erhalten und welche Dokumente erforderlich sind, um ein Visum zu beantragen. Bevorzugt werden Visa verteilt an Schüler und Studenten sowie spezielle Berufsgruppen wie Lehrer, Wissenschaftler, Geschäftsleute, Juristen oder Ärzte. Vorgesehen sind erleichterte Vergaben zudem an Staatsbedienstete, Journalisten, Sportler sowie Mitglieder von Nichtregierungsorganisationen. Auch Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, die ihre Eltern oder Kinder in EU-Mitgliedsländern besuchen, sollen vereinfacht ein Visum bekommen.

Zu den wichtigsten Erleichterungen zählt, dass ein Visum künftig kostenlos für die begünstigten Gruppen ausgestellt wird. Für die übrigen Antragsteller bleiben 35 Euro Visumgebühren bestehen. Wichtig ist die Übereinkunft, dass die Zahl der erforderlichen Dokumente für die Visumerteilung bedeutend verringert wurde. Vereinbart wurde zudem, dass in Zukunft auch Mehrfachvisa ausgestellt werden sowie solche Visa, die über einen längeren Zeitraum gültig sind – von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Keine Einigung mit Serbien

Ursprünglich war ein Abkommen zur Rückführung und Visa-Erleichterung auch zwischen der EU-Kommission und Serbien vorgesehen. Die entsprechenden Dokumente sollten am vergangenen Mittwoch (11.4.) unterzeichnet werden. Bei den Gesprächen über das Rückführungsabkommen konnte jedoch auch nach vierstündigen Verhandlungen keine Einigung im Hinblick auf den Umgang mit Staatsbürger aus Drittstaaten erzielt werden. Umstritten war dabei, in wie weit Serbien dazu verpflichtet sei, Staatsbürger von Drittstaaten aufzunehmen, die über Serbien illegal in die EU einreisen. Das Rückführungsabkommen soll auch den Status der rund 100.000 serbischen Staatsbürger regeln, die sich illegal in EU-Ländern aufhalten. Darunter befinden sich auch zahlreich Kosovo-Albaner.

Zwar existieren bereits zahlreiche bilaterale Abkommen zwischen Serbien und einzelnen EU-Staaten, Ziel ist jedoch eine einheitliche Regelung mit der EU-Kommission. Die serbische Seite zeigte sich zuversichtlich, dass es noch zu einer Einigung kommen könnte: Sie rechnet mit der Unterzeichnung eines Abkommens im September dieses Jahres. Entsprechende Änderungen könnten dann wie bei den anderen Staaten zum 1. Januar 2008 wirksam werden.

DW-RADIO/Südosteuropa, 12.4.2007, Fokus Ost-Südost