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EU rügt Apple

3. April 2007

Die EU-Kommission leitet ein Kartellverfahren gegen Apple und mehrere internationale Plattenfirmen ein. Weil Kunden von iTunes digitale Songs nur im Heimatland kaufen können, werde die Auswahl unerlaubt beschränkt.

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Musik im World Wide Web zu kaufen ist nicht immer weltweit möglich
Musik im World Wide Web zu kaufen ist nicht immer weltweit möglichBild: AP

Wer im iTunes-Shop einen Titel herunterladen will, um ihn etwa auf seinem iPod-Abspielgerät zu hören, kann dies nur in der Online-Filiale seines Heimatlandes. Dies wird nach Darstellung der EU-Kommission über die Kreditkartennummer überprüft: Jemand mit deutscher Kreditkarte könne etwa nur die für den deutschen Markt vorgesehenen Titel kaufen, nicht aber die im iTunes-Geschäft eines anderen EU-Staates. Die entsprechenden Verträge zwischen Apple und den Musikanbietern beinhalteten regionale Verkaufsbeschränkungen, die gegen EU-Wettbewerbsrecht verstießen, erklärte die Kommission am Dienstag (3.4.07).

Vorgehen richtet sich nicht gegen Apples Marktposition

Wie die EU-Behörde bestätigte, richte sich das Verfahren nicht gegen Apples Kopierbeschränkungen. Apple-Sprecher Steve Dowling erklärte, Apple wolle ein einheitliches Musikportal in Europa betreiben. Die Musikfirmen hätten die dahin gehenden Rechte aber eingeschränkt. Apple arbeite mit der EU zusammen, um das Problem zu lösen.

Britische iTunes-Kunden zahlen mehr

Das Verfahren sei bereits vergangene Woche eröffnet worden, sagte der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Es geht auf eine Beschwerde der britischen Verbraucherorganisation "Which?" zurück. Diese hatte beklagt, dass iTunes-Kunden in Frankreich und Deutschland Titel für 99 Cent kaufen können, britische Kunden aber mit 79 Pence (etwa 1,20 Euro) deutlich mehr zahlen müssten. Kroes sagte, neben Apple seien die großen Musikkonzerne betroffen. Namen nannte er nicht. Nach Angaben der britischen Tageszeitung "The Financial Times" sind dies Universal, Warner, EMI und Sony BMG. Der Apple-Konzern aus Kalifornien hat jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe der Kommission zu reagieren.

Verbraucher stört eher Abspielbeschränkung

In eine andere Richtung als das Verfahren der EU-Kommission gingen bislang vorwiegend die Klagen der europäischen Verbraucherschützer. Diese kritisierten, dass sich ein bei iTunes gekaufter Songs nur auf den tragbaren iPod-Playern von Apple abspielen lasse. Diese enge Verbindung von Download-Angebot und Abspielgeräten wollten sie beseitigt sehen. Sie fordern, der Konsument müsse die freie Wahl haben, auf welchem Gerät er seine Lieder abspiele.

EMI verzichtet auf Kopierschutz

Für Musik ohne Kopierschutz: Blur-Sänger Damon Albarn (links) mit Apple-Chefs Steve Jobs im EMI-Hauptsitz in London
Für Musik ohne Kopierschutz: Blur-Sänger Damon Albarn (links) mit Apple-Chefs Steve Jobs im EMI-Hauptsitz in LondonBild: AP

Der EU-Vorstoß vom Dienstag steht nicht im Zusammenhang mit dem Plan des Musikkonzerns EMI, über iTunes künftig Titel im Internet auch ohne Kopierschutz zu verkaufen. Darüber hatten sich das weltweit drittgrößte Musikunternehmen und Apple am Montag geeinigt.

Songs von den Rolling Stones, Norah Jones, Coldplay oder Kylie Minogue sollen ab Mai bei iTunes ohne jede Einschränkung heruntergeladen werden können - für einen Aufpreis von 30 Cent. "Die Verbraucher haben uns gesagt, dass sie bereit sind, einen höheren Preis für digitale Musik zu zahlen, die sie auf jedem Player hören können", sagte EMI-Vorstandschef Eric Nicoli. (al)