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EU will Rechte Asylsuchender stärken

Wulf Wilde21. September 2012

Der Innenausschuss des Europaparlaments hat zwei EU-Gesetzentwürfe beschlossen, die die Rechte von Asylsuchenden in der EU stärken sollen. Flüchtlingsverbände bewerten die neuen Gesetze aber kritisch.

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Eine Asylbewerberin im Wohnheim der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (Foto: Patrick Pleul dpa/lbn)
Bild: picture-alliance/ZB

Irgendwie die Zeit totschlagen - das ist für Festus Tanwi aus Kamerun seit Jahren Alltag. In einem Asylbewerberheim in einem Berliner Vorort wartet er auf eine Entscheidung in seinem Asylverfahren. Arbeiten darf Festus Tanwi nicht. Im ersten Jahr nach der Antragstellung herrscht in Deutschland für Asylsuchende ein Arbeitsverbot.

Schnellere Arbeitserlaubnis und Frühwarnsystem

Künftig sollen Asylbewerber schon nach neun Monaten eine Arbeit aufnehmen dürfen. Das sehen die neuen europäischen Asylrichtlinien vor, die der Innenausschuss des Europäischen Parlaments am Mittwoch (19.09.2012) auf den Weg gebracht hat. Asylbewerber dürfen außerdem nur noch aus genau definierten Gründen in Haft genommen werden, zu denen etwa die Überprüfung ihrer Identität gehört. Bislang können die Behörden sie ohne Angabe von Gründen inhaftieren.

Asylbewerber in Malta (Foto: Laurens Cerulus, Korrespondent der DW)
Asylbewerber auf MaltaBild: Laurens Cerulus

Die neuen Regelungen sehen auch eine Reform der sogenannten Dublin-II-Verordnung vor. Nach dieser seit 2003 geltenden EU-Verordnung muss ein Asylantrag stets im Ankunftsland gestellt werden. Die Kommission hatte vorgeschlagen, das Prinzip auszusetzen, wenn ein Land einen Massenansturm an Asylbewerbern zu bewältigen hat. Jetzt einigten sich die Mitgliedsstaaten aber auf die Einführung eines Frühwarnsystems, das der EU-Kommission bei erkennbaren Mängeln im Asylsystem eines Mitgliedlandes erlaubt, Empfehlungen auszusprechen. Dies soll vor allem asylsuchende Kinder und Jugendliche schützen. Alle Beschlüsse waren zuvor schon mit den Mitgliedsstaaten abgestimmt worden, ihre Verabschiedung durch das Parlament und den Ministerrat gilt somit nur noch als Formsache.


Willkürliche Inhaftierungspraxis

An der Situation von Festus Tanwani wird sich durch die neuen Gesetze aber wohl wenig ändern. Aufgrund der sogenannten Vorrangregelung bekommt er nämlich auch in Zukunft nur dann einen Arbeitsplatz, wenn es für diesen keinen Bewerber aus einem EU-Land oder einem bevorrechtigten Drittstaat gibt. "Es gibt nur sehr seltene Fälle, wo das nicht der Fall ist", weiß Birgit Naujoks, die Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats Nordrhein-Westfalen.

Minderjährige Flüchtlinge in einem Aufenthaltsraum des Flüchtlingsgebäudes auf dem Frankfurter Rhein-Main-Flughafen. (Foto: COLORplus)
Minderjährige Flüchtlinge in DeutschlandBild: picture alliance/dpa

Marei Pelzer, rechtspolitische Referentin bei Pro Asyl, wertet die Verkürzung des Arbeitsverbots dennoch als eine Verbesserung. Die Definition der Gründe, aus denen Flüchtlinge verhaftet werden dürfen, kritisierte die Rechtsexpertin dagegen als viel zu weit gefasst. "Man hat sechs Haftgründe geschaffen, die alle erdenklichen Fälle abdecken", erläutert die Rechtsexpertin im Gespräch mit der DW. "Wir sehen das sehr problematisch, weil dadurch die willkürliche Inhaftierungspraxis in vielen Ländern wie Ungarn oder Griechenland eigentlich legitimiert wird."

Kinder und Jugendliche dürfen weiter abgeschoben werden

Auch im Bezug auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen sieht Pro Asyl weiter große Mängel im europäischen Asylrecht. So werde auch nach der beschlossenen Reform der Dublin-II-Verordnung daran festgehalten, Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern oder Verwandte auf der Flucht sind, innerhalb Europas abzuschieben - etwa in Länder mit schlecht funktionierendem Aufnahmesystem wie Italien. "Dort sind viele Flüchtlinge obdachlos, auch Minderjährige", sagt Pelzer und kritisiert, dass sich aus dem Frühwarnsystem keine Eingriffsrechte für die Kommission ergäben: "Ich sehe keinen Fortschritt zum jetzigen Zustand. Die Schutzperspektive ist hier völlig aus dem Blick geraten", so Pelzer.

Flüchtlinge in einem italienischen Auffanglager (Foto: AP Photo/Donato Fasano)
Flüchtlinge in einem italienischen AuffanglagerBild: AP

Zumindest Festus Tanwi genießt den Schutz, nicht mehr in ein anderes europäisches Land abgeschoben werden zu dürfen. Trösten dürfte den Mann aus Kamerun das nicht. Er möchte endlich wissen, ob er in Deutschland bleiben und endlich arbeiten darf. Wie lange das dauert, kann niemand sagen. "Es gibt Menschen, die auch nach sechs Jahren noch im Asylverfahren sind, teilweise sogar zehn Jahre", so Birgit Naujoks vom Flüchtlingsrats Nordrhein-Westfalen. Danach seien viele nicht qualifiziert genug, um Arbeit zu finden, ergänzt Pelzer: "Man vergeudet da viel Zeit, in der man die Leute eigentlich auch fit für den Arbeitsmarkt machen könnte."