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EuGH bestätigt Kartellstrafen gegen Stahlkonzerne

25. Januar 2007
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Kartellstrafen in Millionenhöhe gegen die heutige Salzgitter-Tochter Mannesmann und drei weitere Stahlröhrenhersteller bestätigt. Die obersten EU-Richter wiesen am Donnerstag in Luxemburg die Berufung von Salzgitter Mannesmann, den japanischen Herstellern Sumitomo Metal und Nippon Steel sowie der italienischen Dalmine SpA zurück. Damit sind die in der ersten Instanz bereits gesenkten Strafen endgültig rechtskräftig. Die EU-Kommission hatte 1999 acht Unternehmen wegen Absprachen auf dem Markt für Nahtlos-Röhren bestraft. Salzgitter Mannesmann muss nun 12,6 Millionen Euro zahlen, Dalmine SpA 10,1 Millionen Euro und Nippon Steel sowie Sumitomo Metal jeweils 10,9 Millionen Euro. Dies sind die 2004 vom EU-Gericht Erster Instanz festgesetzten Strafen.