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EuGH kippt Zwangsruhestand von Piloten

13. September 2011

Piloten dürfen nicht zwangsweise mit 60 Jahren pensioniert werden. Eine solche Regelung bei der Deutschen Lufthansa erklärte der Europäische Gerichtshof für unzulässig. Dies sei eine Diskriminierung wegen des Alters.

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Zwei Piloten der Lufthansa in einem Cockpit (Foto: dpa)
Die Lufthansa darf Piloten nicht generell mit 60 Jahren in Rente schickenBild: picture alliance / dpa

Die generelle Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten der Lufthansa ist nicht mit europäischem Recht vereinbar. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag (13.09.2011) in Luxemburg. Die Richter verwiesen darauf, dass laut internationalen und deutschen Regeln Piloten bis zur Altersgrenze von 65 Jahren aktiv sein dürfen. Ein im Tarifvertrag vereinbartes Arbeitsverbot ab 60 sei eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters.

Grundsätzlich sei es zwar legitim, älteren Piloten zum Schutz der Passagiere, der Bevölkerung und ihrer eigenen Gesundheit bestimmte Auflagen zu machen, erklärten die Richter. Doch ein vollständiges Arbeitsverbot für Piloten ab 60 sei "eine unverhältnismäßige Anforderung" und für die Luftsicherheit nicht notwendig. Da internationale Behörden Piloten bis zum Alter von 65 Jahren fit genug hielten, müsse dies auch für Deutschland gelten. Die Richter berufen sich in ihrem Urteil auf das Gleichbehandlungsgesetz, das jede Diskriminierung im Berufsleben verbietet (AZ: C-447/09).

Drei Lufthansa-Piloten hatten geklagt

Europäischer Gerichtshof in Luxemburg (Foto: dpa)
Drei Piloten hatten vor dem Europäischer Gerichtshof geklagtBild: DW

Die Lufthansa hat die Altersgrenze von 60 in einem speziellen Tarifabkommen festgeschrieben. Dagegen hatten drei ehemalige Flugkapitäne der Lufthansa geklagt, die mit 60 Jahren in den Zwangsruhestand geschickt worden waren. Ihr Vertrag lief aufgrund der Regelung automatisch aus. Sie fühlten sich diskriminiert und klagten auf Weiterbeschäftigung. In der Folge wandte sich das zuständige Bundesarbeitsgericht in dieser Rechtsfrage an die Luxemburger Richter.

Der EuGH sollte klären, ob eine entsprechende Regelung im Tarifvertrag mit EU-Recht vereinbar ist und festlegen, wie die EU-Richtlinie über die Gleichbehandlung im Arbeitsleben auszulegen ist. Das Bundesarbeitsgericht muss nun vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils eine Entscheidung im Fall der drei Piloten fällen. Das Musterurteil könnte auch Altersgrenzen anderer Berufsgruppen infrage stellen.

Pilotenvereinigung enttäuscht über EuGH-Urteil

Die Pilotenvereinigung Cockpit (VC) zeigte sich enttäuscht über die Aufhebung der Piloten-Altersgrenze bei der Lufthansa. Es gebe wichtige Gründe für eine Altersgrenze von 60 Jahren, sagte Gewerkschaftssprecher Jörg Handwerg in Frankfurt.

Er verwies dabei auf extreme Belastungen für die Piloten im Schichtdienst und insbesondere auf den interkontinentalen Flügen, auf denen regelmäßig Nächte durchflogen werden müssten. Allerdings müsse man die Urteilsbegründung der europäischen Richter und dann die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes abwarten.

Lufthansa will nach Lösungen suchen

Piloten der Lufthansa (Foto: AP)
Der Tarifvertrag für 4200 Lufthansa-Piloten muss nun geändert werdenBild: AP

Nach dem Urteilsspruch der Luxemburger Richter kündigte die Lufthansa an, nach neuen Lösungen zu suchen. Doch genau wie die Pilotenvereinigung unterstrich das Unternehmen, dass die Entscheidung noch keine unmittelbaren Folgen habe, weil zunächst das Bundesarbeitsgericht die Vorgaben in nationales Recht umsetzen müsse. Dem könne man nicht vorgreifen, so ein Unternehmenssprecher der größten europäischen Airline in Frankfurt.

Sobald Klarheit auf der nationalen Ebene bestehe, werde man sich mit dem Tarifpartner, der Pilotengewerkschaft Cockpit, zusammensetzen und nach Auswegen suchen. Ein Großteil der Piloten sei bislang mit der tariflichen Regelung einer Altersgrenze von 60 Jahren plus einer Rentenübergangsregelung zufrieden gewesen. Laut Lufthansa galt der nun angegriffene Tarifvertrag für rund 4200 Piloten.

Autorin: Naima El Moussaoui (epd, dpa, rtr)

Redaktion: Ursula Kissel