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EuGH stimmt Feinstaub-Klagerecht zu

25. Juli 2008
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Bundesbürger können bei den Behörden die Erstellung eines kurzfristig wirksamen Aktionsplans gegen Feinstaub einklagen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Bei der Gefahr einer Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaubpartikel hätten unmittelbar Betroffene ein Klagerecht gegen die Behörden, urteilten die Luxemburger Richter. Sie gaben damit der Klage eines Bayern statt, der den Freistaat zur Aufstellung eines Aktionsplans zur Luftreinhaltung an Münchens Mittlerem Ring verpflichten will.