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EuGH stoppt Orbans Ruhestandspläne

6. November 2012

In Ungarn dürfen ältere Richter, Staatsanwälte und Notare nicht zwangsweise vorzeitig pensioniert werden. Die Richter in Luxemburg verboten die Pläne der rechts-konservativen Regierung unter Ministerpräsident Orban.

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Die Flaggen der EU-Mitgliedsländer wehen vor dem Gebäude des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg während der Abenddämmerung am 18.03.2007. Foto: Robert B. Fishman +++(c) dpa - Report+++
Bild: picture-alliance/dpa

Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs handelt sich bei dem zwangsweisen Ruhestand um eine unerlaubte Diskriminierung aus Gründen des Alters. Die offiziell genannte Begründung, dass das Pensionsalter von 70 auf 62 Jahre gesenkt werde, seien nicht akzeptabel, entschieden die höchsten EU-Richter. Denn die "plötzliche und erhebliche Senkung" des Pensionsalters sei ohne Übergangsmaßnahmen für die Betroffenen erfolgt.

Die EuGH-Richter akzeptierten damit nicht, dass es um eine Vereinheitlichung des Rentenalters gehe. Während nämlich das Pensionsalter der Richter auf 62 Jahre gesenkt werde, werde ab 2014 das allgemeine Ruhestandsalter - einschließlich der Richter - in Ungarn von 62 auf 65 Jahre angehoben.

Nicht verhältnismäßig

Der EuGH wertete die Zwangspensionierung als Ungleichbehandlung, die nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahre. Deswegen verstoße sie gegen die EU-Richtlinie, die Diskriminierung am Arbeitsplatz aus Gründen des Alters verbiete. Eine ausgeglichenere Altersstruktur werde entgegen den Behauptungen der Regierung auch nicht erreicht: Zwar könne beim Wegfall von acht Richter-Jahrgängen kurzzeitig mehr jüngeres Personal eingestellt werden, doch werde dies durch die Erhöhung des Rentenalters auf 65 dann wieder stark abgebremst.

Orban war von der Opposition beschuldigt worden, im Justizapparat lediglich Platz für eigene Parteifreunde schaffen zu wollen. Die EU-Kommission hat sich in den vergangenen Monaten in einer Reihe von Fällen besorgt über den starken Einfluss der Regierung auf Medien, Zentralbank und Justiz gezeigt. In dem Richterspruch sieht die EU-Kommission einen ersten Erfolg über Ungarns konservativen Ministerpräsident. Nimmt Orban sein Gesetz nicht zurück, kann Brüssel finanzielle Sanktionen verhängen.

li/rb (dpa, dapd)