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EuGH: Verlustanrechnungen verbessern

14. Dezember 2005
https://p.dw.com/p/7cpe

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Möglichkeiten grenzüberschreitender Verlustanrechnungen von Unternehmen grundsätzlich verbessert. Die Auswirkungen dieser richterlichen Grundsatzentscheidung auf die nationalen Haushalte waren zunächst nicht absehbar. Sowohl EU-Kommission als auch Bundesregierung und deutsche Bundesländer zeigten sich am Dienstag aber in ersten Reaktionen erleichtert, dass die schlimmsten Befürchtungen nicht eingetroffen seien. Künftig können Staaten ihren grenzüberschreitend agierenden Konzernen nicht mehr generell verbieten, Verluste ihrer Auslandstöchter in der Heimat anzurechnen, wie der EuGH in Luxemburg mitteilte (Az.C-446/03). Allerdings könne ein Staat Auflagen für die Verlustanrechnung ausländischer Tochtergesellschaften machen.