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Euro-Rettungsschirme vor Gericht

29. November 2011

In Deutschland hagelt es Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm: Das Parlament sei nicht ausreichend beteiligt, heißt es. In anderen Staaten der Euro-Zone drückt man seinen Unmut über die Euro-Rettung anders aus.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel inmitten der Bundestags-Abstimmung über den EFSF (Foto: dapd)
Abstimmung über die EFSF im BundestagBild: dapd

Jean-Claude Juncker, Luxemburgs Ministerpräsident und Chef der Euro-Gruppe, muss schon von Amts wegen Stellung zum aktuellen Stand der Euro-Krise nehmen. Mal ist er dabei diplomatisch, mal philosophisch und manchmal auch regelrecht spitz. So regte sich Juncker im Vorfeld eines EU-Gipfels Ende Oktober auf, dass man scheinbar nur noch über Deutschland und Frankreich sprach, die sich in Sachen Euro-Krise einigen müssten.

"Es gibt nicht nur in Deutschland ein Parlament"

Luxembourgs Ministerpräsident Jean-Claude Juncker (Foto: AP)
Nimmt kein Blatt vor den Mund - Euro-Gruppen-Chef JunckerBild: AP

Und noch einen Punkt sprach Juncker an: "Wir haben es mit 17 Regierungen, mit 17 Staaten, mit 17 Parlamenten zu tun. Es gibt nicht nur in Deutschland und in Berlin ein Parlament. Das gibt es auch sonst wo."

Ein deutlicher Seitenhieb in Richtung Bundesrepublik. Denn in Deutschland wird die korrekte Parlamentsbeteiligung in mehreren Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüft. In dieser Woche (29./30.11.) stehen gleich zwei Verhandlungstermine an. Im ersten Verfahren geht es darum, wer dem deutschen Vertreter in der EFSF, der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, die Zustimmung des Bundestags zu seinen Entscheidungen aussprechen darf: Muss diese Zustimmung vom Bundestag kommen oder reicht auch ein Sondergremium aus neun ausgewählten Abgeordneten? In einer einstweiligen Anordnung Ende Oktober war letzteres vorläufig schon unterbunden worden - bis zur Entscheidung in der Hauptsache, die nun verhandelt wird.

Im zweiten Verfahren beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen festzustellen, dass der Bundestag unter anderem nicht ausreichend über die Ausgestaltung des ESM, des permanent wirkenden Europäischen Stabilisierungsmechanismus, unterrichtet wurde, der die EFSF ab 2013 ablösen soll.

Der Zweite Senats des Bundesverfassungsgerichts (Foto: dpa)
Entscheidet über Euro-Rettungsschirme - der Zweite Senat in KarlsruheBild: picture-alliance/dpa

Eine weitere wichtige Entscheidung fiel bereits Anfang September: Damals entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Euro-Rettungsschirm insgesamt nicht gegen die deutsche Verfassung verstößt. Es forderte aber eine deutliche Stärkung der parlamentarischen Rechte für die Zukunft. Die Bundesregierung sei grundsätzlich verpflichtet, vor Übernahme von Gewährleistung jeweils die vorherige Zustimmung des Haushaltsausschusses einzuholen, so der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzende des Zweiten Senats, Andreas Voßkuhle.

Unterschiedliche Parlamentsbeteiligung

In den meisten der 17 Staaten der Eurozone hat das Parlament über die Regelungen, die die EFSF betreffen, abgestimmt. So zum Beispiel in den Niederlanden, Finnland, Malta oder der Slowakei. Dort scheiterte die Abstimmung sogar im ersten Anlauf und sorgte für einen Bruch der Regierungskoalition, bis die Abgeordneten den EFSF-Regelungen schließlich zustimmten. Doch nicht überall stimmten die nationalen Parlamente ab, berichtet die EU-Kommission. Denn nach Ansicht vieler Experten ist die EFSF eine privatrechtliche Konstruktion, über die keine Abstimmung erforderlich wäre. Sie berührt weder Entscheidungsverfahren zwischen den EU-Institutionen noch überträgt sie nationale Kompetenzen auf die EU. Die EFSF ist eine Aktiengesellschaft, die unter anderem Kredite aufnehmen kann, um den Schuldenländern Geld zu verschaffen. Dafür gibt sie Anleihen aus, für die ihre Gesellschafter, die Staaten der Euro-Zone, haften.

Abstimmung über den Euro-Rettungsschirm im slowakischen Parlament (Foto: AP/dapd)
Stimmt erst im zweiten Anlauf zu - das slowakische ParlamentBild: dapd

Anders verhält es sich beim dauerhaft wirkenden ESM: Hier müssen die Euro-Staaten nicht für mögliche Kredite gerade stehen, sondern tatsächlich Kapital in den ESM-Fonds einzahlen. Da der ESM eine dauerhafte Einrichtung sein soll, muss er auf eine völkerrechtliche Basis gestellt werden, dazu ist auch eine EU-Vertragsänderung nötig. Dazu müssen in jedem Fall die nationalen Parlamente der Staaten der Eurozone zustimmen.

Nur deutsche Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm?

Nach Kenntnis des Büros von EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso gibt es außer in Deutschland keine Klagen gegen die Euro-Rettungsschirme in anderen Ländern der Euro-Zone. Das mag auch daran liegen, dass Deutschland am meisten zur Kasse gebeten wird.

Der Europarechtler Christian Calliess war schon vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang September davon ausgegangen, dass das Gericht das deutsche Parlament stärken würde. Das sei auch in Anbetracht des permanent wirkenden Rettungsschirm ESM wichtig, so Calliess: "Beim permanenten Rettungsschirm ist gar nicht absehbar, an welche Staaten möglicherweise Hilfszahlungen gehen. Da darf nicht völlig losgelöst von den nationalen Parlamenten agiert werden."

Wann die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts fallen, ist derzeit nach Angaben des Gerichts noch offen. Und ob es dann in anderen Euro-Zonen-Staaten zu Gerichtsverfahren kommt, ebenfalls.

Autorin: Daphne Grathwohl
Redaktion: Pia Gram