Europäische Gemeinschaften (EG)
28. November 2002Anzeige
Bei der Bezeichnung "Europäische Gemeinschaften" handelt es sich um einen Sammelbegriff für in Westeuropa nach dem zweiten Weltkrieg entstandene multinationale Organisationen. Es handelte sich hierbei um die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) sowie die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS / Montanunion).
Seit Unterzeichung des "Fusionsvertrages" besaßen die drei Organisationen einen gemeinsamen Ministerrat und eine ebenfalls gemeinsame Kommission. Für den Ministerrat und die Kommission gab es aber noch unterschiedliche Zuständigkeiten bei den Gemeinschaften EWG, EGKS und Euratom. Die Parlamentarische Versammlung, aus der das Europäische Parlament hervorging, und der Europäische Gerichtshof waren von Anfang an für alle drei Gemeinschaften zuständig.
Mit Inkrafttreten des EU-Vertrages im November 1993 trat an die Stelle der EWG die Europäische Gemeinschaft mit einem erweiterten Aufgabenspektrum. Für sie wird gleichfalls die Abkürzung EG verwendet.
Seit Unterzeichung des "Fusionsvertrages" besaßen die drei Organisationen einen gemeinsamen Ministerrat und eine ebenfalls gemeinsame Kommission. Für den Ministerrat und die Kommission gab es aber noch unterschiedliche Zuständigkeiten bei den Gemeinschaften EWG, EGKS und Euratom. Die Parlamentarische Versammlung, aus der das Europäische Parlament hervorging, und der Europäische Gerichtshof waren von Anfang an für alle drei Gemeinschaften zuständig.
Mit Inkrafttreten des EU-Vertrages im November 1993 trat an die Stelle der EWG die Europäische Gemeinschaft mit einem erweiterten Aufgabenspektrum. Für sie wird gleichfalls die Abkürzung EG verwendet.