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Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)

28. November 2002
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Euro-Denkmal in Frankfurt am MainBild: AP
Mit dem Maastrichter Vertrag 1991 waren auch die wichtigsten Vereinbarungen getroffen worden, wie eine künftige Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) aussehen soll. Vorgesehen war eine Drei-Stufen-Entwicklung.

Deren erste Stufe war zum Zeitpunkt des Maastrichter Vertrages bereits eingeleitet worden. Diese erste Stufe umfasste etwa die Jahre 1990 bis 1993. In dieser Zeit ging es um die Vollendung des Europäischen Binnenmarktes.

Die zweite Phase (1993 bis 1998) diente vor allem dem Aufbau der erforderlichen Institutionen - so nahm zunächst das Europäische Währungsinstitut (EWI), der Vorläufer der Europäischen Zentralbank (EZB), seine Arbeit auf - sowie der Einigung über die rechtlichen Grundlagen und die künftigen geldpolitischen Instrumente.

Die dritte und letzte Stufe begann mit dem 1. Januar 1999: Seitdem übt das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) die Verantwortung für die Geldpolitik der Euro-Länder aus. Zunächst gab es den Euro bereits seit Anfang 1999 als Buchgeld. Mit der vollen Ersetzung der nationalen Währungen durch die gemeinsame Währung ab dem 1. Januar 2002 soll diese dritte Stufe der EWWU zu Ende geführt werden.

"Die Völker Europas sind entschlossen, auf der Grundlage gemeinsamer Werte eine friedliche Zukunft zu teilen, indem sie sich zu einer immer engeren Union verbinden." Mit diesen Worten wird die Charta der Grundrechte der Europäischen Union eingeleitet. Beim EU-Gipfel in Nizza im Dezember 2000 ist sie verabschiedet worden.

Die 54 Artikel umfassende Charta wurde von einem Konvent unter Leitung von Alt-Bundespräsident Herzog erarbeitet. Die Staats- und Regierungschefs billigten den Text ohne Änderungswünsche.