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Europäischer Gerichtshof lässt Internetapotheken in Deutschland zu

11. Dezember 2003
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Die Luxemburger EU-Richter haben den Medikamentenversand über das Internet in Deutschland zugelassen. Ein nationales Verbot des Versandhandels mit in Deutschland erlaubten Arzneien sei nicht mit dem freien Warenverkehr vereinbar, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Hintergrund war eine Klage des Deutschen Apothekerverbandes gegen den niederländischen Arzneihändeler DocMorris. Ein neues Gesetz soll in Deutschland den Versandhandel mit Medikamenten künftig erlauben.