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Europäischer Gerichtshof verurteilt Ukraine

3. Juli 2012

Der Europäische Gerichtshof hat eine eindeutige Entscheidung gefällt: Die Straßburger Richter rügten die Festnahme und Inhaftierung des früheren ukrainischen Innenministers Luzenko als willkürlich.

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Ansicht des Gebäude des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Ukraine wegen der politisch motivierten Inhaftierung des Oppositionspolitikers Juri Luzenko verurteilt. Der Straßburger Gerichtshof stellte gleich sieben Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention fest. Luzenko hatte bis 2010 als Innenminister im Kabinett der früheren Regierungschefin Julia Timoschenko fungiert. Er war Ende 2010 verhaftet und Anfang 2012 zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Unter anderem soll er seinem Fahrer einen überhöhten Lohn gezahlt haben.

Der ehemalige Innenminister Juri Luzenko bei seiner Verurteilung hinter Gittern (Foto: AP)
Der ehemalige Innenminister Juri Luzenko bei seiner VerurteilungBild: dapd

Ukraine muss 15.000 Euro Entschädigung zahlen

Die Verhaftung Luzenkos am 26. Dezember 2010 sei "willkürlich" gewesen, unterstrich der Gerichtshof. Die Behörden hätten keine nachvollziehbaren Gründe für ihr Vorgehen angegeben. Auch der Politiker selbst sei über die Vorwürfe gegen ihn weitgehend im Unklaren geblieben. Er habe keine Möglichkeit gehabt, die Rechtmäßigkeit seiner Inhaftierung überprüfen zu lassen. Das Gericht stellte unter anderem einen Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit fest und sprach Luzenko 15.000 Euro Entschädigung zu.

Luzenko selbst machte in seiner Beschwerde geltend, das eigentliche Ziel sei gewesen, ihn vor der Parlamentswahl in der Ukraine von der politischen Bühne zu entfernen. Dieser Meinung schloss sich der Gerichtshof für Menschenrechte an. Die Untersuchungshaft sei nicht nur mit dem Ziel angeordnet worden, Luzenko vor Gericht zu bringen. Offenkundig habe es "auch andere Gründe" gegeben, heißt es in dem Urteil.

Auch Timoschneko hat geklagt

Auch die frühere ukrainische Regierungschefin Julia Timoschenko hat beim Straßburger Gerichtshof gegen ihr Land geklagt. Sie verbüßt seit Oktober eine siebenjährige Haftstrafe, zu der sie wegen Amtsmissbrauchs verurteilt wurde. Derzeit muss sie sich zudem in einem weiteren Prozess wegen Steuerhinterziehung und Veruntreuung vor Gericht verantworten. Über Timoschenkos Beschwerde hat der Straßburger Gerichtshof noch nicht entschieden. Das umstrittene Verfahren gegen Timoschenko wird vom Westen als politisch motiviert kritisiert.

sti/as (afp, epd)