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Europäischer Rat

28. November 2002
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Die Dänen haben Vorsitz im Europäischen Rat
In der Öffentlichkeit werden die dreimal im Jahr stattfindenden Treffen der Staats- und Regierungschefs meist eher als "Europäischer Gipfel" oder als "Gipfeltreffen" bezeichnet. So lautete bis zum Jahre 1974 auch die Bezeichnung der noch in unregelmäßiger Abfolge stattfindenden Treffen. Auf dem Gipfel in 1974 in Paris wurde dann aber die Vereinbarung getroffen, diese Treffen regelmäßig zu veranstalten. Als 1987 mit der "Einheitlichen Europäischen Akte" (EEA) die Europäischen Gemeinschaften (EG) eine neue Qualität erhielten, wurde auch der Europäische Rat als Gemeinschaftsinstitution festgeschrieben.

Der Europäische Rat - ihm gehört auch der jeweilige Präsident der EU-Kommission an - besitzt gegenüber dem Rat der Europäischen Union (gebräuchlicher ist die Bezeichnung EU-Ministerrat) ein Weisungsrecht.

Der Europäische Rat tagt derzeit mindestens zweimal im Jahr. Den Vorsitz führt jeweils der Staats- oder Regierungschef jenes Landes, das für jeweils ein halbes Jahr die Ratspräsidentschaft übernommen hat. In der zweiten Hälfte des Jahres 2001 wird die Ratspräsidentschaft von Belgien ausgeübt