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Europäisches Parlament (EP)

28. November 2002
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Das Europäische Parlament in Strassburg, Frankreich.Bild: AP

Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre gewählt. 1979 fanden die ersten Wahlen statt. Am nächsten Urnengang 2004 sollen bereits die Bürger der neuen Mitgliedsstaaten teilnehmen dürfen. Im Vertrag von Nizza wurde festgelegt, dass nach der Erweiterung die Zahl der Abgeordneten auf maximal 732 steigen soll. Trotz dieser Regelung könnten es sogar 736 Sitze werden, da Ungarn und die Tschechische Republik, wie vom EP gefordert, wahrscheinlich 22 Sitze statt der in Nizza vorgesehenen 20 erhalten.

Derzeit sitzen 626 Abgeordneten im EP und vertreten die rund 375 Millionen Bürger der 15 EU-Mitgliedsstaaten mit Sitz und Stimme. Die Parlamentarier werden nach dem Verhältniswahlrecht und nach Listen gewählt. Die Verteilung der Abgeordneten richtet sich nach der Bevölkerungszahl des jeweiligen Mitgliedsstaates. Die in den Mitgliedsstaaten bestehenden großen politischen Tendenzen spiegeln sich in den politischen Fraktionen des EP wieder. Derzeit hat die "Fraktion der Europäischen Volkspartei und europäischer Demokraten" die meisten Sitze vor der "Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas".

Das Parlament hat im wesentlichen drei Aufgaben. Es ist zusammen mit dem Ministerrat wichtigster Gesetzgeber (Ausnahme sind Agrarpolitik und die Außenhandelspolitik) und kann Gesetzesvorschläge der Kommission ändern oder die Kommission auffordern, Vorschläge für Gesetze auszuarbeiten. Das EP hat gemeinsam mit dem Rat das Budgetrecht. Es hat das "letzte Wort" über den Gesamthaushalt. Außerdem hat das Parlament die Aufgabe, die Kommission und den Rat zu kontrollieren. Es stimmt der Benennung von Kommissionsmitgliedern zu und kann einen Mißtrauensantrag gegen sie einbringen. So musste 1999 die Kommission unter dem Präsidenten Jacques Santer auf Druck des Parlaments geschlossen zurücktreten.