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Europaweites Landeverbot

22. März 2006

Die EU-Kommission erlässt ein Landeverbot für 92 Airlines auf Flughäfen der Europäischen Union. Die Pilotenvereinigung "Cockpit" fordert einheitliche Kriterien für die Auswahl der Gesellschaften.

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92 Airlines dürfen hier nicht mehr landen: Rhein-Main-Flughafen in FrankfurtBild: dpa

Für die meist afrikanischen Fluggesellschaften besteht wegen schwerer Sicherheitsmängel ab sofort Landeverbot auf Flughäfen der Europäischen Union. Eine entsprechende Schwarze Liste hat die EU-Kommission am Mittwoch (22.3.2006) in Brüssel beschlossen. Fachleute aus den 25 EU-Staaten hatten die Liste übereinstimmend zusammengestellt.

Fliegende Särge

Bildergalerie EU-Kommissare Jacques Barrot Vice President Transport French
EU-Verkehrskommissar Jacques BarrotBild: EU

EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot betonte: "Wir müssen gegen fliegende Särge vorgehen." Es handelt sich um die erste gemeinsame EU-Liste dieser Art überhaupt. Mit ihr sollen auch die Rechte von Flugreisenden gestärkt werden. "Die Liste wird zweifelhafte Fluggesellschaften von Europa fern halten", erklärte Barrot. "Sie wird zudem dafür sorgen, dass in Europa operierende Airlines die höchsten Sicherheitsstandards einhalten." Die Verbote gelten auch in der Schweiz und Norwegen. Reisebüros und -veranstalter sind verpflichtet, den Passagieren mitzuteilen, welche Airline den gebuchten Flug übernimmt. Kommt eine Fluggesellschaft nach der Buchung auf die Schwarze Liste, haben Reisende ein Anrecht auf Entschädigung.

Landeverbote bestehen gegen nahezu alle Airlines der Demokratischen Republik Kongo, Guineas, Liberias, Sierra Leones und Swasilands. Betroffen sind zudem Gesellschaften aus Ruanda, Nordkorea, den Komoren, Afghanistan, Kasachstan, Kirgistan und die thailändische Phuket Airlines. Eingeschränkt operieren dürfen je eine Airline aus Bangladesch, Libyen und Kongo. Die kongolesische Airline Hewa Bora sollte zunächst ganz verboten werden, wurde nach Angaben Barrots dann aber auf die Liste mit eingeschränkten Flugrechten gesetzt. Unter den Airlines sind Fracht- wie Passagiergesellschaften.

Reaktion auf die Unglücke des letzten Jahres

Die Entscheidung, ob eine Airline aufgenommen wird, treffen die Mitgliedstaaten auf Vorschlag der EU-Kommission. Zudem wird die EU-Kommission alle drei Monate prüfen, ob eine betroffene Airline wieder von der Liste genommen werden kann. Frankreich und Belgien hatten als Reaktion auf mehrere Flugzeugabstürze im vergangenen Jahr nationale Listen mit unsicheren Airlines veröffentlicht.

Die genannten Fluggesellschaften haben die Möglichkeit, wieder von der Liste gestrichen zu werden. Sie müssen nachprüfbar bestehende Sicherheits- und Wartungsmängel beheben. Die Kommission hob hervor, dass die Sicherheitskriterien objektiv sind. Die genannten Airlines seien bei Kontrollen auf EU-Flughäfen aufgefallen.

Einheitliche Standards

Das Vorgehen der EU zielt auch auf die Luftverkehrsbehörden in Drittstaaten, die Lizenzen ohne ausreichende Sicherheitskontrollen vergeben. Um die Flugsicherheit in auffälligen Ländern zu verbessern, will die EU finanzielle Unterstützung leisten. In den vergangenen fünf Jahren seien bereits 60 Millionen Euro für diesen Zweck ausgegeben worden. Die Behörde erklärte, dass die Liste regelmäßig überprüft und gegebenenfalls ergänzt wird. Sie kann selbst aktiv werden. Jeder EU-Staat kann die Überprüfung einer Airline verlangen.

Für die Schwarze Liste forderte hat die Pilotenvereinigung Cockpit einheitliche Standards und eine ausreichende Überwachung. "Wir brauchen als erstes europaweit einheitliche Standards", sagte Markus Kirschneck, Pilot und Sprecher des Berufsverbands. Die Kriterien für die Liste kenne er nicht. "Uns verwundert aber ein bisschen, dass keine europäische Airline darauf ist". Möglicherweise sei die Liste nur der kleinste gemeinsame Nenner, auf den man sich verständigt habe. Man dürfe nicht den Schluss ziehen, dass alle nicht genannten Airlines gleich sicher seien, sagte Kirschneck. (pk)