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Ex-Todeskandidatin Milke bald endgültig frei

18. März 2015

Nach fast 25 Jahren in US-amerikanischer Haft steht die Deutsche Debra Milke kurz vor ihrer endgültigen Freilassung. Der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates Missouri traf eine weitreichende Entscheidung.

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Debra Jean Milke kommt aus US Todeszelle frei
Bild: picture-alliance/AP Photo

Die Reaktionen auf den Richterspruch hätten unterschiedlicher nicht ausfallen können: Die Anwälte von Debra Milke (Archivbild von 2013) teilten mit, ihre Mandantin sei "erleichtert, dass in ihrem Fall endlich Gerechtigkeit widerfahren" sei und sie "Recht bekommen" habe. Sie dankten den zuständigen Gerichten, dass sie "diesem schrecklichen Justizirrtum endlich ein Ende gesetzt" hätten.

Die Staatsanwaltschaft sprach dagegen von einem "schwarzen Tag für Arizonas Strafjustizsystem", kündigte aber keine weiteren Rechtsmittel an. Damit ist es nach Angaben von Milkes Anwalt Michael Kimerer nur noch eine Frage von Tagen, bis die zuständige Richterin die Einstellung des Verfahrens bekanntgibt.

Stets Unschuld beteuert

Der Vorwurf gegen die gebürtige Berlinerin Debra Milke wog schwer: Sie soll im Jahr 1989 zwei Männer zum Mord an ihrem damals vier Jahre alten Sohn Christopher angestiftet haben, um die Lebensversicherung zu kassieren. Die beiden Täter wurden gefasst und ebenfalls zum Tode verurteilt. Sie sitzen seit Anfang der 1990er Jahre in der Todeszelle.

Im März 2013 hob ein Berufungsgericht in San Francisco das Todesurteil gegen Debra Milke auf. Es habe sich allein auf die Aussage eines Polizisten gegründet, wonach die damals 27-Jährige ihm die Mitschuld an dem Mord gestanden habe. Das konnte er aber weder mit Notizen noch mit einer Tonbandaufzeichnung belegen. Auch ein schriftliches Geständnis gab es nicht. Zudem wurde der mittlerweile pensionierte Ermittler später überführt, in anderen Fällen vor Gericht Falschaussagen gemacht zu haben. Diese Informationen hatten die Geschworenen damals aber nicht erhalten, ehe sie das Todesurteil gegen die Angeklagte fällten. Im September 2013 durfte die heute 51-jährige Milke das Gefängnis gegen Kaution verlassen.

Staatsanwaltschaft ausgebremst

Die Staatsanwaltschaft von Arizona klagte Milke jedoch ein zweites Mal an und erklärte, erneut die Todesstrafe zu fordern. Der Polizist weigerte sich allerdings, ein weiteres Mal in den Zeugenstand zu treten, weil er befürchtete, sich mit seiner Aussage selbst zu belasten.

Ein Berufungsgericht hob im vergangenen Dezember die Anklage wieder auf, weil laut US-Recht niemand für dasselbe Verbrechen zwei Mal vor Gericht gestellt werden darf. Eine Beschwerde der Anklagebehörde von Arizona gegen dieses Urteil wurde jetzt vom Obersten Gerichtshof abgelehnt.

Milkes Anwälte reichten unterdessen eine Schadenersatzklage gegen den Staat und die Polizei wegen der ungerechtfertigten Inhaftierung von Debra Milke ein. Nach Angaben ihrer Verteidiger steht einer endgültigen Freilassung nach einem Vierteljahrhundert jetzt nichts mehr im Wege.

mak/jj (dpa, afp)