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Kriminalität

Experte: Raser-Urteil könnte aufgehoben werden

27. Februar 2017

Die Angeklagten im Berliner Raser-Prozess müssen wegen Mordes lebenslänglich ins Gefängnis. Strafrechtsprofessor Carsten Momsen bezweifelt im DW-Interview, dass der Schuldspruch Bestand haben wird.

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Deutschland Illegales Autorennen in Berlin
Blick auf zusammengefegte Trümmerteile nach dem Unfall Bild: picture-alliance/dpa/B. Pedersen

Zwei junge Männer liefern sich in der Berliner Innenstadt ein Autorennen, rasen mit 160 Stundenkilometer durch die Straßen. Einer rammt in der Nähe des Kaufhauses KaDeWe einen Jeep, dessen 69 Jahre alter Fahrer stirbt. Die Anwälte der beiden Raser hatten Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung sowie wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gefordert. Sie argumentierten, die Männer hätten das Risiko nicht erkannt, sondern seien davon ausgegangen, alles unter Kontrolle zu haben. Nun wurden beide wegen Mordes zu lebenslangen Gefängnisstrafen verurteilt.

Deutsche Welle: Herr Momsen, hat Sie das Urteil überrascht?

Carsten Momsen: Stimmungsmäßig war ein solches Urteil zu erwarten. Dennoch ist es aus meiner Sicht ein überraschendes Urteil. Und zwar deswegen, weil man den Tätern einen latenten Selbstmordwillen unterstellt hat.

Laut Gericht haben die beiden Angeklagten doch vor allem "billigend in Kauf genommen", dass bei ihrem Autorennen Menschen ums Leben kommen könnten. Müssten die beiden dann auch davon ausgegangen sein, dabei selbst umkommen?

Wenn jemand mit mehr als 100 Stundenkilometern einen Unfall vorsätzlich herbeiführt oder eben billigend in Kauf nimmt, dann muss er in Kauf nehmen, selbst auch einen Unfall zu erleiden, das ist ja fast eine Art Suizidvorsatz. Wenn die Täter sagen, es war mir egal, was mit mir passiert, dann ist man beim Vorsatz, aber das muss man eben nachweisen.

Bisher haben die Gerichte bei Autorennen, bei denen Menschen getötet wurden, meist Strafen wegen fahrlässiger Tötung verhängt. Warum hier also Mord? 

 Als Mordmerkmal - und das unterscheidet einen Mord von einer vorsätzlichen Tötung unterscheidet - hat man hier das Auto als gemeingefährliches Mittel gesehen. Das ist aus meiner Sicht auch richtig. Ein gemeingefährliches Mittel ist eines, das bei seiner Anwendung unkontrollierbar wird. Das bedeutet, dass der Täter bei dem Einsatz des Mittels nicht abschätzen kann, ob er ein oder mehrere anvisierte Opfer trifft, oder auch noch ganz andere. Anders als etwa bei einer Pistole oder einem Messer, damit kann ich ganz genau zielen. Das kann man mit einem schnell fahrenden Auto nicht.

Prozess gegen die Berliner Kudamm-Raser
Der Angeklagte Hamdi H. zwischen seinen AnwältenBild: DW/H. Kiesel

Das heißt: Das Berliner Gericht hat ein bisher einzigartiges Urteil gefällt?

Im Hinblick auf die Waffe hat es das nicht. Autos hat man bisher schon öfter als gemeingefährliche Mittel bei gezielten Tötungen eingeordnet. Aber im Hinblick auf den Vorsatz ja. Weil man beweisen müsste, dass die Täter billigend in Kauf genommen haben, selbst einen Unfall zu erleiden.

Können Sie der Begründung der Richter inhaltlich folgen?

Dazu müsste man die genaue Begründung abwarten, aufgrund der bisherigen Presseberichte, war das Autorennen bodenloser Leichtsinn und Rücksichtslosigkeit, das ergibt aber noch keinen Vorsatz für Mord.

Die Verteidigung hat angekündigt, in Revision zu gehen. Denken Sie, dass das Mord-Urteil in weiteren Instanzen Bestand haben wird?

Ich glaube eher nicht. Weil die Annahme des Vorsatzes sehr schwierig ist und auch heraus sticht aus der bisherigen Rechtsprechung. Insofern halte ich es eher für wahrscheinlich, dass es beim Strafsenat am Bundesgerichtshof in Leipzig wieder aufgehoben werden wird.

Carsten Momsen lehrt an der Freien Universität Berlin Strafrecht, Strafverfahrensrecht und Wirtschafts- und Umweltstrafrecht.

Das Gespräch führte Jeannette Cwienk.

DW-Redakteurin Jeannette Cwienk
Jeannette Cwienk Autorin und Redakteurin mit Fokus auf Klima- und Umweltthemen