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Förderung auch für Nicht-Ungarn

4. Februar 2003

- Stausgesetz-Modifizierung vorgestellt

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Budapest, 3.2.2003, BUDAPESTER ZEITUNG, deutsch, Dénes Vajta

Die Modifizierungsvorschläge für das Statusgesetz wurden in Budapest bekannt gegeben und von Brüssel bereits akzeptiert. Die bedeutendste Änderung ist, dass die für den Ungarisch-Unterricht bestimmten Förderungen nunmehr auch von Nicht-Ungarn beansprucht werden können, wenn diese eine ungarische Schule besuchen. Die Meinungen klaffen allerdings weit auseinander, ob das Statusgesetz auch nach dem EU-Beitritt noch Sinn hat.

Mitarbeiter des Budapester Außenministeriums halten die Rechtslage jedoch für weitaus unkomplizierter, als sie zu sein scheint. Sie betonen, dass sie bei der Ausarbeitung des Gesetzes von Beginn an die Ansichten der EU-Rechtsexperten berücksichtigt haben. Die Stellungnahme Günter Verheugens, der moniert hatte, dass auch die Pläne für eine Modifizierung des Statusgesetzes nicht ausreichen, hätte sich allerdings der ablehnenden Haltung von Bratislava und Bukarest angenähert, bedauert das Außenministerium. Brüssel, dem ein Streit der zukünftigen Mitgliedsstaaten lästig ist, möchte, dass diese sich über das Gesetz selbst einigen. Bei der unnachgiebigen Haltung einiger Nachbarländer bedeutet das im Klartext, dass Ungarn bei der Förderung seiner Minderheiten etwas zurückstecken müsse.

Darauf weist auch der Bericht des holländischen Abgeordneten Erik Jürgens hin, den der Europäische Rat damit beauftragt hatte, das ungarische Statusgesetz mit den Minderheitenregelungen anderer europäischer Länder zu vergleichen. Die vom Sozialisten Csaba Tabajdi geführte ungarische Delegation in Straßburg erlebte es als kalte Dusche, dass der Rechtsausschuss des Europarats den Jürgens-Rapport ohne Veränderungen auf die Tagesordnung setzte, dem bereits ein anderer Bericht vom November vorangegangen war.

Tabajdi hält die Schlussfolgerungen von Jürgens für unakzeptabel. Diese würden die Empfehlungen der Venedig-Kommission, der konsultativen Körperschaft des Europäischen Rats, und manche Bestimmungen des Statusgesetzes falsch interpretieren. Darin werden zum Beispiel die Förderungen als ethnisch diskriminierend kritisiert, weil sie an Personen ungarischer Abstammung gerichtet seien, während das Statusgesetz von freier Wahl der Identität spricht, so Tabajdi. Die ungarische Delegation konnte nur mehr Modifizierungsvorschläge unterbreiten.

Nicht nur Viktor Orbán, auch namhafte weitere ungarische Juristen kritisierten die Stellungnahme Günter Verheugens. Seinem Schreiben nach könne die Minderheitenförderung nur mit Zustimmung der Nachbarländer erfolgen. Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs, László Sólyom, meint, dass diese Ansicht jener der Venedig-Kommission widerspreche. Er hält die Stellungnahme der Kommission für außerordentlich wichtig, da diese anerkennt, dass selbst im Falle einer vorbildlichen Minderheitenpolitik den Ungarn im Ausland eine natürliche Assimilation drohe, gegen die das Mutterland auch einseitige Schritte unternehmen könne. (fp)