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Fünf Jahre Homo-Ehe in Deutschland

Nadja Baeva1. August 2006

Vor fünf Jahren trat in Deutschland das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. Damit wurden gleichgeschlechtliche Partnerschaften erstmals rechtlich anerkannt. Allerdings: Anders als in einer Ehe gibt es kaum Vorteile.

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Homo-Ehe: Viele Pflichten, wenige RechteBild: AP

An den 10. November 2000 können sich viele Homosexuelle noch sehr gut erinnern. An diesem Tag verwirklichte sich ihr Lebenstraum: Nach langen Diskussionen hatte der Bundestag endlich das Lebenspartnerschaftsgesetz verabschiedet, das dann zum 1. August 2001 in Kraft trat.

Bei den schätzungsweise vier Millionen Homosexuellen, die in Deutschland leben, war der Bedarf einer Gesetzesänderung hoch. Als am 1. August 2001 die Bundesrepublik Deutschland dem Beispiel anderer liberalen EU-Länder folgte und Schwule und Lesben die Möglichkeit gab, sich gegenseitig in einer Partnerschaft abzusichern, stürmten viele homosexuelle Paare in den ersten Tagen die Standesämter.

Weniger als ein Prozent

Innerhalb von fünf Jahren haben sich in Deutschland etwa 14.000 Paare verpartnern lassen. Was auf den ersten Blick viel erscheint, ist allerdings weniger als ein Prozent aller homosexuellen Menschen im Land. Klaus Jetz vom Lesben- und Schwulenverband (LSVD) wundert die niedrige Zahl der heiratswilligen Paare nicht. Er selbst lebt mit seinem Freund seit elf Jahren in wilder Partnerschaft und empfindet die so genannte Homo-Ehe mit ihrem großen Ungleichgewicht an Rechten und Pflichten als inakzeptabel.

"Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist etwas ganz anderes als die Ehe. Die Unterschiede liegen beispielsweise im Steuerrecht: bei der Einkommenssteuer, wo es keine gemeinsame Veranlagung gibt, aber auch bei der Erbschaftssteuer. Man kann zwar eine Wohnung, die man irgendwann zusammen gekauft hat, von einem verstorbenen Partner erben, aber man kann sie kaum halten, weil die Erbschaftssteuer so immens hoch ist, wogegen Ehepaare Freibeträge von über 500.000 Euro haben - das ist eine Diskriminierung."

Paradigmenwechsel

Die Lebenspartner werden im Steuerrecht wie Fremde behandelt, erfahren also durch die Homo-Ehe keine Vergünstigungen. Bei den Pflichten aber sind sie der richtigen Ehe gleichgestellt und zum Beispiel nach der Trennung zum Unterhalt verpflichtet. Im Falle der Arbeitslosigkeit wird das Einkommen des anderen angerechnet. Doch steuerlich kann diese Mehrbelastung von dem gleichgeschlechtlichen Partner nicht geltend gemacht werden. Schwule und Lesben werden im Steuerrecht nach wie vor wie Singles behandelt.

Trotz ihrer Mängel dürfe die Bedeutung der Homo-Ehe allerdings nicht unterschätzt werden, so Klaus Jetz. Alleine schon die Tatsache, dass es sie überhaupt gibt, spricht für einen Paradigmenwechsel in Deutschland. Die verpartnerten Schwulen und Lesben können immerhin einen gemeinsamen Namen tragen. Sie gelten vor Gericht als Angehörige. Die ausländischen Partner bekommen problemlos ein Visum und eine Arbeitsgenehmigung. Im Jahr 2005 kamen noch einige andere positive Änderungen hinzu: die so genannte Witwenrente etwa oder die Adoption von Stiefkindern - allerdings nur bei leiblichen Kindern.

Schnelle Änderungen sind unwahrscheinlich

Klaus Jetz glaubt kaum daran, dass sich in naher Zukunft auf dem Gebiet der Homo-Ehe etwas ändern wird. Von der großen Koalition erwartet er keine Schritte in diese Richtung. Den Geschäftsführer des Lesben-und Schwulenverbandes beruhigt aber eins: "Selbst in den Niederlanden und in Dänemark hat es zehn Jahre gedauert, bis die hundertprozentige Gleichberechtigung für lesbische und schwule Partnerschaften verwirklicht wurde."