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Fünfmal Lebenslänglich für US-Soldat

5. September 2009

Für eines der grausamsten bekannt gewordenen Massaker gegen irakische Zivilisten ist ein ehemaliger US-Soldat nur knapp der Todesstrafe entgangen. Eine vorzeitige Haftentlassung ist ausgeschlossen.

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Soldaten beim Straßenkampf (Foto: AP)
Der Einsatz im Irak traumatisiert Soldaten. Einige wie Steven Green drehen durch und ermorden ZivilistenBild: AP

Steven Green ist wegen Vergewaltigung einer 14-jährigen Irakerin und der Ermordung des Mädchens und seiner Familie zu fünfmal lebenslänglicher Haft verurteilt worden. Eine Bundesrichterin in Paducah (Bundesstaat Kentucky) sagte am Freitag (04.09.2009), wegen der besonderen Grausamkeit der Tat habe der Verurteilte keine Chance auf vorzeitige Haftentlassung. Dem 24-Jährigen werde die Todesstrafe erspart, weil sich die Geschworenen nicht einigen konnten, hieß es in US-Medienberichten.

Green war laut Anklageschrift 2006 zusammen mit mehreren Kameraden in das Haus einer Familie nahe Bagdad eingedrungen. Dann hatte er die Eltern und eine sechsjährige Tochter in ein Schlafzimmer getrieben und sie dort erschossen. Eine weitere 14-jährige Tochter wurde von den Soldaten vergewaltigt, dann schoss Green dem Mädchen mehrfach ins Gesicht und setzte ihren Körper in Brand.

Schuldig in allen Anklagepunkten

Die zwölf Geschworenen hatten Green bereits im Mai in allen 17 Anklagepunkten, darunter Mord, Vergewaltigung und Behinderung der Justiz, schuldig gesprochen. Auf die von der Staatsanwaltschaft geforderte Todesstrafe hatten sie sich nicht einigen können. Dafür wäre eine einstimmige Entscheidung der Geschworenen notwendig gewesen.

Greens drei Komplizen wurden bereits zu lebenslanger Haft verurteilt. Einen davon hatte zuvor bereits ein Militärgericht zu 110 Jahren Gefängnis verurteilt. Er könnte allerdings nach zehn Jahren auf Bewährung freigelassen werden, entschied ein Militärgericht in Fort Campbell (Kentucky). Ein weiterer Soldat, der Wache gestanden hatte, erhielt eine zweijährige Haftstrafe. Anders als seine Kameraden wurde Green vor ein Zivil- und nicht vor ein Militärgericht gestellt, da die Tat erst bekannt geworden war, als er wegen einer Persönlichkeitsstörung aus der Armee ausgeschieden war. (rri/mag/dpa/afp/rtr)