1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Facebook muss wegen Kleingedrucktem löhnen

29. Februar 2016

Verbraucherschützer haben vor Gericht einen Sieg gegen Facebook errungen. Das soziale Netzwerk muss 100.000 Euro zahlen, weil es eine umstrittene Klausel in seinen Geschäftsbedingungen nicht änderte.

https://p.dw.com/p/1I4IM
Symbolbild Facebook: Eine Brille macht den Schriftzug des Logos sichtbar (Foto: picture-alliance/dpa/J. Büttner)
Bild: picture-alliance/dpa/J. Büttner

Dies teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit. Grund für die vom Landgericht Berlin verhängte Geldstrafe ist demnach, dass Facebook trotz rechtskräftiger Verurteilung eine umstrittene Klausel in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geändert habe (Az. 16 O 551/10).

"Unternehmen müssen Entscheidungen umsetzen"

"Facebook versucht sehr beharrlich, Verbraucherrechte in Deutschland und Europa zu umgehen. Ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro ist ein deutliches Signal. Unternehmen müssen gerichtliche Entscheidungen umsetzen und können sie nicht einfach aussitzen", erklärte der vzbv-Vorstand Klaus Müller. Facebook äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht.

In der beanstandeten Klausel geht es um die Nutzungsrechte des Unternehmens an den Inhalten seiner Nutzer. Facebook-Nutzer gewähren dem Konzern eine "weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte", die Nutzer auf Facebook oder im Zusammenhang mit dem Netzwerk posten - beispielsweise Bilder.

"Erhebliche Ordnungsmaßnahme"

Zwar habe Facebook die Klausel in der Zwischenzeit geändert, aber nicht ausreichend, heißt es in der Begründung des Landgerichts. Die "erhebliche Ordnungsmaßnahme" sei gerechtfertigt, da die Klausel eine sehr große Anzahl von Nutzern betreffe und deren Rechte "ganz erheblich" einschränke. Der Beschluss der Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Der vzbv hatte bereits 2010 Klage gegen intransparente Geschäftsbedingungen von Facebook eingereicht. Unter anderem wurde die unentgeltliche Weitergabe von Nutzerdaten durch Facebook an Dritte moniert. Ein anderer Teil des umfänglichen Verfahrens war beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig. So hatte dieser erst im Januar 2016 entschieden, dass soziale Netzwerke Nicht-Nutzern nicht einfach Einladungsmails schicken dürfen. Das sei belästigende Werbung, urteilte der BGH. Facebook wollte daraufhin die Folgen für seine "Freunde finden"-Funktion überprüfen, hieß es.

sti/ml (afp, dpa, epd)