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Falschparker verklagte den Falschen

16. Dezember 2003
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Die Münchner Polizei hat das falsch geparkte Auto eines Mannes aus Niedersachsen abschleppen lassen und einen Monat lang nicht mehr wieder gefunden. Die Schadenersatz-Klage des Autofahrers gegen das Abschleppunternehmen wurde jedoch jetzt vom Landgericht München in letzter Instanz abgewiesen. Er hätte den Staat verklagen müssen, erklärten die Richter am Montag (15.12.2003). Der Kläger hatte die 1.331 Euro für Taxi- und Bahnfahrten, Hotel und Mietwagen aber von der Abschleppfirma verlangt, deren Aushilfsfahrer den Wagen zur falschen Kfz-Aufbewahrungsstelle gebracht hatte.