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Familie Nguyen darf zurückkehren

31. Januar 2012

Nach jahrelangen Prozessen war Familie Nguyen aus Deutschland im November 2011 abgeschoben worden. Auf Druck von Bürgern und der Kirchen gaben die Behörden jetzt nach. Die Familie darf nun doch zurück.

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Eine Demonstrantin pustet am 2.2.2004 vor dem Amtsgericht in Frankfurt einen Ballon mit der Aufschrift "Kein Mensch ist illegal" auf. Mit Transparenten protestierten Vertreter von Menschenrechtsgruppen gegen die Abschiebepraxis des Bundesgrenzschutzes beim Transport von abgelehnten Asylbewerbern. Im Amtsgericht begann zeitgleich der Prozeß gegen drei BGS-Beamte, die 1999 den Asylbewerber Aamir Ageeb gewaltsam erstickt haben sollen.
Protest gegen AbschiebepraxisBild: picture-alliance/dpa

Um drei Uhr morgens holte die Polizei Familie Nguyen in ihrer Wohnung in der niedersächsischen Kleinstadt Hoya ab. Die Eltern und die beiden minderjährigen Kinder wurden zum Frankfurter Flughafen gebracht. Mit dem Flugzeug ging es direkt nach Vietnam. Zurück blieb die 20-jährige Tochter Ngoc Lan Nguyen, die zuvor ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten hatte.

Der endgültigen Abschiebung ging ein jahrelanges juristisches Tauziehen voraus. Sämtliche Asyl-, Klage- und Petitionsverfahren waren abschlägig beschieden worden. Torsten Rötschke aus dem zuständigen Landkreises Nienburg/Weser betont, dass die Abschiebung rechtlich zwingend gewesen sei. "Zu keinem Zeitpunkt hat die Familie über ein Aufenthaltsrecht verfügt."

Recht ist nicht gerecht

Aus juristischer Sicht war der Fall eindeutig. Herr Nguyen war 1992 von einer Schleuserbande nach Deutschland gebracht worden. Auch seine Frau und seine Tochter seien illegal eingereist, wie die Pressesprecherin des niedersächsischen Innenministers, Vera Wucherpfenning, gegenüber DW-WORLD.DE erklärte.

Der juristischen Dimension steht die menschliche gegenüber: Seit neunzehn Jahren lebt Familie Nguyen in Deutschland. Sie gilt als vorbildlich integriert. Der Vater hat seit acht Jahren eine feste Anstellung. Zu keinem Zeitpunkt hat die Familie Sozialleistungen bezogen. Alle Familienmitglieder sprechen Deutsch. Zwei der drei Kinder sind in Deutschland geboren. Auch die älteste Tochter, die in Deutschland bleiben durfte, geht einer geregelten Arbeit nach.

"Familie Nguyen hat alles getan, was wir von Menschen erwarten, die hier Asyl suchen; und wenn sie alles getan haben, dann werden sie abgeschoben. Das ist schwer nachvollziehbar", sagt Renate Paul, die Vorsitzende des Kirchenvorstands Hoya, die Familie Nguyen seit sechs Jahren unterstützt. "Recht und Gerechtigkeit gehen für mich sehr weit auseinander."

Kommission für Härtefälle

In Deutschland werden Fälle wie der der Familie Nguyen von Härtefallkommissionen entschieden. Sie sollen eine angemessene individuelle Lösung finden, wenn zwischen den Buchstaben des Gesetzes einerseits und dem Gerechtigkeitsempfinden andererseits ein Missverhältnis oder Widerspruch besteht.

Härtefallkommissionen gibt es in allen Bundesländern. Ihnen gehören neben Politikern oft auch Vertreter der Kirchen und Wohlfahrtsverbände an. Sie geben allerdings nur eine Empfehlung ab und können ein Ersuchen an die oberste Landesbehörde richten. Nur die Landesbehörde kann letztlich eine Entscheidung über das Aufenthaltsrecht fällen.

In Härtefällen wie bei der Familie Nguyen kommt insbesondere Paragraph 25 des Aufenthaltsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung. Er regelt die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Demnach kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe gegen eine Abschiebung sprechen.

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2009 kann die Abschiebung eines Ausländers eine außergewöhnliche Härte darstellen, wenn damit eine "Entwurzelung" verbunden ist. In einem solchen Fall ist die Verhältnismäßigkeit zu prüfen und mit Blick auf die Europäische Menschenrechtskonvention gegebenenfalls von einer Abschiebung abzusehen. In Artikel 8 heißt es: "Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens …“

Falsche Namensangabe

Die Entscheidungskriterien, nach denen die einzelnen Fälle beurteilt werden, lassen sich nicht von vornherein festlegen. Das liegt in der Natur der Härtefallkommissionen, die ja gerade strittige und unklare Fälle verhandeln sollen. Deswegen sagt Andreas Schwantner von Amnesty International: "Man muss immer den Einzelfall betrachten." Dennoch gebe es Kriterien, die einen Härtefall wahrscheinlich machten, wie Schwantner bestätigt: "Langjähriger Aufenthalt in Deutschland, besondere Integrationsleistung, Lebensunterhalt gesichert, keine Straffälligkeit."

Alles Kriterien, die auf Familie Nguyen zutrafen, mit Ausnahme einer falschen Namensangabe bei Einreise des Vaters, die eine Straftat darstellt. Die niedersächsische Härtefallkommission sah keinen Handlungsbedarf. Im NDR sagte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU), er habe keine Chance gehabt, gegen die Abschiebung zu entscheiden. Härtefallkommission und der Landtag hätten sich gegen den Verbleib der Familie ausgesprochen.

Proteste wirkten

Nach der Abschiebung der Familie nach Vietnam wuchs die Empörung der Kirchen und Bürger in Niedersachsen. Innenminister Uwe Schünemann (CDU) entschied sich daraufhin doch anders. Der Familie wird jetzt die Rückkehr gestattet. Sie erhält eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Ob daraus ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht wird, ist offen. Jetzt (31.01.2012) wird Familie Nguyen zurückerwartet. Renate Paul, die Vorsitzendes des Kirchenvorstandes aus Hoya, die sich jahrelang für Familie Nguyen eingesetzt hatte, sieht das Engagement der Unterstützer endlich belohnt: "Ich glaube, es lohnt sich einfach, zu kämpfen."

Der Vietnamese Minh Tuong Nguyen und seine Frau Thi Sang mit ihren Kindern einen Koffer. Die so genannte Härtefallkommission hat ein Bleiberecht für die Familie Nguyen vor kurzem abgelehnt. (Foto: dpa)
Im Jahr 2007 drohte der Familie schon einmal die AbschiebungBild: picture-alliance/dpa
Ngoc Lan Nguyen steht am Montag (21.11.2011) am Ortsschild von Hoya (Landkreis Nienburg/Weser).
Die Tochter Ngoc Lan Nguyen wartet auf die Rückkehr ihrer FamilieBild: picture-alliance/dpa

Autor: Rodion Ebbighausen
Redaktion: Hans Spross