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Festgenommener VW-Manager bleibt in US-Haft

13. Januar 2017

Er soll eine Schlüsselrolle im Diesel-Skandal gespielt haben. Jetzt drohen ihm 169 Jahre Gefängnis. Der Deutsche war nach einem Urlaubsaufenthalt vor seinem Heimflug gefasst worden.

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USA Detroit Auto Show 2017 - VW Volkswagen
Bild: picture alliance / Uli Deck/dpa

Ein am Wochenende in Florida wegen mutmaßlicher Beteiligung am Abgas-Skandal festgenommener VW-Manager bleibt in Haft. Die Justizbehörden in Miami lehnten einen Antrag ab, den Mann gegen Kaution auf freien Fuß zu setzen. Es gebe ein ernstzunehmendes Risiko, dass der Angeklagte nach Deutschland fliehe, um sich seinem Prozess in den USA zu entziehen.

Der 48-Jährige soll nun von Beamten der Justizbehörde "US Marshals Service" zum zuständigen Gericht in Detroit gebracht werden, wo Strafanzeige gegen ihn gestellt wurde. Ihm drohen bis zu 169 Jahre Haft. Der Deutsche soll Teil einer Verabredung zum Betrug und zum Verstoß gegen Umweltgesetze gewesen sein. Ihm wird insbesondere der Versuch vorgeworfen, Abgas-Manipulationen zu vertuschen und Ermittler in die Irre zu führen.

Vernichtung von Beweismitteln

Wann der VW-Mitarbeiter, der bis März 2015 in leitender Funktion mit Umweltfragen in den USA betraut war, erstmals vor dem Richter erscheinen muss, ist noch offen. Der Mann ist einer von sechs amtierenden und ehemaligen Volkswagen-Managern, die die US-Justiz im Zusammenhang mit der Dieselaffäre strafrechtlich belangen will. Bei den anderen Angeklagten dürfte das nicht so einfach werden: Sie halten sich in Deutschland auf, wo die US-Fahnder keinen Zugriff auf sie haben.

In der 39-seitigen Klageschrift sind etliche Anschuldigungen von bewussten Falschaussagen bis hin zur Vernichtung von Beweismitteln gelistet. VW hatte sich im US-Strafverfahren bereits auf Unternehmensebene schuldig bekannt und kriminelle Handlungen zugegeben. Der Konzern zahlt im Rahmen eines am Mittwoch vom US-Justizministerium verkündeten Vergleichs 4,3 Milliarden Dollar (4,1 Milliarden Euro), um straf- und zivilrechtliche Rechtskonflikte beizulegen. Die Einigung muss aber noch abschließend vom zuständigen Richter gebilligt werden.

jj/stu (dpa, afp)