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Flughafen Hamburg: Körperscanner im Test

8. August 2010

Strichmännchen statt Nacktbilder: Ende September soll am Hamburger Flughafen ein Test von Körperscannern zur Passagier-Kontrolle beginnen. Das kündigte Bundesinnenminister de Maizière in der "Bild am Sonntag" an.

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Körperscanner auf dem Amsterdamer Flughafen (Foto: dpa)
Solche Strichmännchen zeigt der KörperscannerBild: picture-alliance/dpa

"Es gibt dabei keine echten Körperbilder", betonte der Innenminister. Gegenstände würden auf einer schematischen Personendarstellung, eben jenen Strichmännchen angezeigt. "Die im Körperscanner erzeugten Daten werden sofort nach der Kontrolle gelöscht", versicherte de Maizière. Die Teilnahme an dem Test sei für jeden Passagier freiwillig.

Niederlande und Großbritannien vorne

Über die Einführung sogenannter Nacktscanner hatte es in Deutschland eine hitzige Debatte gegeben, nachdem im Oktober 2008 ein Vorstoß der EU-Kommission hierzu bekanntgeworden war. Die Geräte sollen helfen, am Körper verborgenen Sprengstoff oder Waffen aufzuspüren. In den Niederlanden und Großbritannien sind die Scanner an Flughäfen bereits im Einsatz.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (Foto: Wolff)
Lässt den Körperscanner ausprobieren: Bundesinnenminister de MaizièreBild: DPA

Das Gerät, das nun in Hamburg erprobt werden soll, arbeitet nicht mit Röntgenstrahlen, sondern mit Millimeterwellen. Die Geräte seien für die Gesundheit unbedenklich, versicherte der Minister. "Die Experten haben sorgfältig gemessen und festgestellt, dass von der Strahlung keine gesundheitliche Gefährdung ausgeht." Verdächtige Stellen würden mit einem roten Punkt auf dem Monitor markiert.

Noch nicht serienreif

Neben der gesundheitlichen Unbedenklichkeit hatte de Maizière stets die Wahrung der Intimsphäre der Passagiere sowie die Leistungsfähigkeit als Voraussetzung vor einer Einführung der Geräte genannt. Trotz umfangreicher Tests ist der Scanner aber offensichtlich noch nicht serienreif. Er schlage zur Zeit noch eher zu oft als zu selten an. Ziel des Feldtests sei es daher, diese "Kinderkrankheiten" zu beseitigen, sagte de Maizière.

Bundesbeauftragter für den Datenschutz Peter Schaar (Foto: dpa)
"Persönlichkeitsrechte müssen eingehalten werden": der Datenschutzbeauftragte SchaarBild: picture-alliance/ dpa

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, macht die strikte Einhaltung von Persönlichkeitsrechten zur Voraussetzung für den Einsatz von Körperscannern. Das Recht auf Gesundheit und Schutz der Intimsphäre müsse gewährleistet sein, sagte Schaar der "Süddeutschen Zeitung" (Montagsausgabe). Auf Einladung des Bundesinnenministerium würden Fachleute das Gerät noch vor Beginn des Tests prüfen. Schaar forderte, dass körperliche Behinderungen und Krankheiten von Flugpassagieren den Geräten verborgen bleiben müssten. Auch dürften Passagiere, die sich in Hamburg gegen eine Scanner-Kontrolle entschieden, nicht intensiver vom Personal überprüft werden als bislang üblich.

In Lübeck ausprobiert

Das Gerät wurde bei der Bundespolizeiführungsakademie in Lübeck unter Laborbedingungen getestet. Für den Praxistest wurde der am nächsten gelegene Flughafen in Hamburg ausgesucht, erläuterte ein Ministeriumssprecher. 2009 nutzten gut 12 Millionen Passagiere den Hamburger Flughafen. Damit ist er der fünftgrößte Airport in Deutschland.

Autor: Marko Langer (mit dpa)
Redaktion: Walter Lausch