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Flüchtling, Einwanderer, Asylbewerber

Gerda Meuer, Brüssel16. Dezember 2002

Für die Europäische Union ist es eine der zentralen Fragen: Wie geht die Gemeinschaft mit dem Problem der illegalen Zuwanderung um? Die Innen- und Justizminister arbeiten an einer gemeinsamen Linie.

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Illegale Einwanderer werden an der belorussisch-polnischen Grenze aufgegriffenBild: AP

Seit Jahren nimmt die Zahl der Menschen zu, die versuchen illegal nach Europa einzuwandern. 500.000 sollen es nach offziellen Schätzungen jährlich sein, die Dunkelziffer liegt bei drei Millionen. Sie erhoffen sich ein besseres Leben als daheim.

Wer ist wann für wen wie lange zuständig?

Der Umgang mit illegalen Migranten ist EU-weit nicht eben einfach zu harmonisieren, weil die nationale Interessenlage sehr unterschiedlich ist. Das beginnt schon bei der Frage, welcher Staat zuständig ist bei einem Asylverfahren. Generell sollen die Anträge in dem Land gestellt werden, in dem der Flüchtling ankommt. Doch dagegen machen seit einiger Zeit Küstenstaaten wie Italien, Spanien oder auch Griechenland Front, weil sie sich benachteiligt fühlen.

Der Hintergrund: Über die Straße von Gibraltar erreichen zwar Nacht für Nacht zahlreiche Flüchtlinge Spanien. Doch die reisen nach Deutschland, Österreich oder Großbritannien weiter, wo dann auch zunächst einmal Kosten und Verantwortung liegen. Deshalb sollen sie zurück in das Ankunftsland, was dort nicht auf ungeteilte Gegenliebe stößt.

Derzeit wird unter den EU-Staaten darüber gestritten, innerhalb welcher Fristen die Flüchtlinge zurückgeschickt werden können. Italien und Griechenland plädieren dafür, dass nur im Zeitraum von sechs Monaten eine Rückführung möglich ist. Die Franzosen und Belgier hingegen wollen Flüchtlinge auch noch nach zwei Jahren in das Ankunftsland zurückbringen, während Deutschland für eine Ein-Jahres-Frist plädiert.

Was ist ein "sicherer Drittstaat"?

Beim Gipfel der Staats- und Regierungschefs in Sevilla im Sommer 2002 hatte man sich in der Runde zwar auf ein härteres Vorgehen gegen Länder geeinigt, die dem Millionengeschäft der Schlepper- und Schleuserbanden nicht energisch und entschlossen das Handwerk legen. Doch auf Sanktionen, etwa in Form von Kürzung der Entwicklungshilfe, konnte man sich nicht einigen und wird man sich auch in Zukunft aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen wohl nicht festlegen.

Und bei der Frage, in welche Länder die EU Flüchtlinge zurückschicken soll, gibt es auch noch keinen Konsens. Denn welche Staaten sind nach Meinung aller so genannte sichere Drittstaaten? Österreich hat hier die Erstellung einer Liste vorgeschlagen. Deutschland sieht als sichere Staaten außer denen der Europäischen Union nur noch Norwegen, die Schweiz, Polen und Tschechien an. Doch kann man eine Liste erstellen, ohne auch jetzt schon alle Beitrittländer darauf zu setzen? Und wie hält es die EU mit der Türkei? Schlussendlich steht auch noch das Projekt einer EU Grenzpolizei an, mit dem die Union sich nach außen schützen will. Grundsätzlich befürwortet wurde das Grenzcorps beim Gipfel in Sevilla - doch auch hier befindet man sich, wie es in Brüsseler Diplomatenkreisen heißt, fünf Monate später noch immer "in der Analysephase".