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Frankreich droht Raubkopierern mit Websperre

16. September 2009

Raubkopierer sollen in Frankreich nach dem Willen der Nationalversammlung mit Internetsperren, Geldstrafen und Gefängnis bestraft werden können. Noch ist das Gesetz aber nicht in Kraft. Die Opposition will klagen.

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CD (Foto: dpa)
Bild: PA/dpa

Nach langem politischen Tauziehen hat die französische Nationalversammlung erneut ein Gesetz gegen Raubkopierer verabschiedet. Wer sich illegal Musik, Filme oder Software aus dem Internet herunterlädt, muss demnach damit rechnen, bis zu einem Jahr den Internetzugang gesperrt zu bekommen. Außerdem sieht der verabschiedete Gesetzentwurf Geldstrafen von bis zu 300.000 Euro und Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren vor. 285 Abgeordnete stimmten für den Gesetzentwurf, 225 dagegen. Das Abstimmungsergebnis gilt als Sieg für die Regierung und Staatspräsident Nicolas Sarkozy, der Frankreich zum Vorreiter im Kampf gegen das illegale Herunterladen machen will.

Umstrittene Sperre

Raubkopierer-Plakat
Auch in Deutschland fordert die Industrie ein hartes Vorgehen gegen Raubkopierer

Insbesondere die Internetsperre ist heftig umstritten. Eine erste Version des Gesetzes, die im Mai verabschiedet worden war, war deshalb vom Verfassungsrat für rechtswidrig erklärt worden. Der damalige Gesetzentwurf hatte vorgesehen, dass eine Aufsichtsbehörde namens Hadopi (Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur Internet) darüber zu entscheiden hätte, wer wegen Internetpiraterie bis zu einem Jahr vom Netz genommen wird.

Das ging dem Verfassungsrat zu weit. Ein Aussperren komme einem Verstoß gegen Artikel 11 der Menschenrechtserklärung von 1789 gleich, urteilte er. Solche Sperren dürften wegen der Bedeutung des Internets für die Teilhabe am demokratischen Leben allenfalls von einem Richter beschlossen werden. Der nun von der Nationalversammlung verabschiedete Gesetzentwurf sieht dementsprechend eine richterliche Entscheidung vor.

Gang zum Verfassungsrat angekündigt

Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss noch der Senat zustimmen. Dessen Zustimmung gilt als sicher. Die sozialistische Opposition hat allerdings angekündigt, abermals den Verfassungsrat anzurufen. Sollte das Gesetz in Kraft treten, wird künftig die Aufsichtsbehörde Hadopi Nutzerdaten auswerten, die von den Internet-Dienstleistern gesammelt werden. Entdeckt die Behörde Urheberrechtsverstöße, soll sie eine Mahnung per Email verschicken. Bei einem weiteren Gesetzesverstoß folgt eine Abmahnung per Einschreiben, danach drohen empfindliche Strafen. (det/wa/afp/ap/dpa)

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