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Frankreichs Senat blockiert Verfassungsreform

22. März 2016

Schwere Schlappe für die regierenden Sozialisten: Die Chance für die nach den Paris-Anschlägen angestrebte Verfassungsreform ist weiter gesunken. Der Senat trägt die geplante Ausbürgerung von Terroristen nur bedingt mit.

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Präsident Hollande (l.) und sein Premier Valls (Foto: rtr)
Präsident Hollande (l.) und sein Premier Valls beißen bei den Konservativen im Senat auf GranitBild: Reuters/G. Fuentes

Es geht um das heikle Thema "Entzug der Staatsbürgerschaft", und wie erwartet hat die von Konservativen dominierte zweite Parlamentskammer auf Konfrontationskurs geschaltet.

Frankreichs Staatschef François Hollande hatte nach den Terroranschlägen vom 13. November, bei denen 130 Menschen getötet wurden, eine Verfassungsreform angekündigt, mit der unter anderem der bislang lediglich per Gesetz geregelte Ausnahmezustand in die Verfassung aufgenommen werden soll. Zugleich soll im Grundgesetz verankert werden, dass in Terrorverfahren verurteilten Franzosen die französische Staatsbürgerschaft entzogen werden kann - dieses Vorhaben ist aber höchst umstritten.

Senat dagegen - Nationalversammlung dafür

Die Nationalversammlung stimmte Mitte Februar für eine Version des Artikels, in der der Entzug der Staatsbürgerschaft auch für Franzosen ohne zweite Staatsangehörigkeit möglich ist. Damit könnten Personen staatenlos werden.

Der Senat änderte bei seiner Abstimmung diese Version nun ab. Eine Ausbürgerung verurteilter Terroristen soll danach nur bei doppelter Staatsbürgerschaft zulässig sein. Mehrere Senatoren hatten im Vorfeld deutlich gemacht, eine solche Maßnahme wie der Entzug der Staatsbürgerschaft stehe einer Demokratie wie Frankreich schlecht an. Staatsfeinde oder andere Verbrecher zu "Staatenlosen" zu erklären, erinnere zu sehr an die Praktiken des faschistischen Kollaborationsregimes von Marschall Pétain während des Zweiten Weltkriegs.

Keine Verfassungsreform?

Für eine Verfassungsänderung müssen sich Senatoren und Abgeordnete auf einen gemeinsamen Text einigen, was nun eher unwahrscheinlich erscheint. Hollande könnte noch einen neuen Anlauf unternehmen, um beide Parlamentskammern für einen gemeinsamen Text zu gewinnen.

In Paris wird allerdings eher erwartet, dass der Präsident entweder die gesamte Verfassungsreform begräbt oder sich auf die Verankerung des Ausnahmezustands in der Verfassung beschränkt.

se/sti (afp, dpa)