1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Anklage gegen Frauke Petry

4. Oktober 2017

Mehr als ein Jahr hat die Staatsanwaltschaft gegen Frauke Petry ermittelt. Ihr wird vorgeworfen, im sächsischen Wahlprüfungsausschuss unter Eid falsch ausgesagt zu haben. Nun muss sie sich vor Gericht verantworten.

https://p.dw.com/p/2lBSE
Landtags-PK mit Frauke Petry
Bild: picture-alliance/dpa/M.Skolimowska

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen die frühere AfD-Politikerin Frauke Petry Anklage wegen des Verdachts auf Meineid erhoben. Ihr wird vorgeworfen, am 12. November 2015 als Zeugin vor dem Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages in Dresden falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben, teilte die Justizbehörde in Dresden mit. Der Landtag hatte unlängst die Immunität von Petry aufgehoben, das Landgericht Dresden müsste aber auch noch die Immunität der Bundestagsabgeordneten Petry beantragen, so Oberstaatsanwalt Lorenz Haase.

Konkret geht es um Aussagen Petrys zu Darlehen der Landtagskandidaten für die Finanzierung des Wahlkampfes der AfD bei der sächsischen Landtagswahl 2014. Laut Staatsanwaltschaft soll sie gesagt haben, dass die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl hätten entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden sollen. Diese Angaben der Zeugin sollen den Darlehensverträgen widersprechen, wonach ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung des Darlehens verzichtet, hieß es.

Widersprüchliche Aussagen 

Die Staatsanwaltschaft in Dresden hatte gegen die frühere AfD-Bundes-und Landesvorsitzende mehr als ein Jahr ermittelt. Ausgangspunkt waren widersprüchliche Aussagen von ihr und AfD-Schatzmeister Carsten Hütter vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages im Zusammenhang mit der Aufstellung der Kandidatenliste zur Landtagswahl. Daraufhin waren zwei Strafanzeigen gegen Petry gestellt worden. Die Ermittlungen gegen Hütter wurden bereits im Mai eingestellt. Der Immunitätsausschuss des Landtages hatte am 17. August einem Antrag der Staatsanwaltschaft zugestimmt, der damaligen AfD-Fraktionschefin den Schutz vor Strafverfolgung zu entziehen. Petry hatte sich im Vorfeld auch selbst dafür ausgesprochen: Ein Verfahren biete die Möglichkeit, sich öffentlich zu den Vorwürfen zu äußern, sagte sie seinerzeit. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnte ihr im schlimmsten Fall eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr drohen.

Ohne Partei und Fraktion

In der AfD stand sie zuletzt isoliert da und war nach der Bundestagswahl aus der Fraktion und der Partei ausgetreten. Zwischen Petry und dem Spitzenduo der Partei für die Bundestagswahl, Alice Weidel und Alexander Gauland, war seit dem Bundesparteitag der AfD in Köln im April die Kluft größer geworden. Auch im eigenen Landesverband stand sie beim rechten Flügel in der Kritik. Unter anderem wegen der Meineidvorwürfe hatten ihre Gegner im Juni versucht, ihr die Direktkandidatur für den Bundestag im Wahlkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu entziehen.

bri/sam (dpa)