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Freiern in Frankreich droht Geldstrafe

6. April 2016

Der Besuch bei einer Prostituierten könnte in Frankreich zukünftig teuer werden. Die Nationalversammlung verabschiedete ein Gesetz zur Bekämpfung von käuflichem Sex. Die Prostituierten bleiben dabei straffrei.

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Symbolbild Prostitution (Foto: picture-alliance/rolf kremming)
Bild: picture-alliance/rolf kremming

1500 Euro soll die Geldstrafe betragen, wenn ein Freier beim Besuch einer Prostituierten erwischt wird, im Wiederholungsfall bis zu 3750 Euro. Im Gegenzug müssen Prostituierte nicht mehr befürchten, wegen des Anwerbens von Freiern verurteilt zu werden. Das neue Gesetz sieht auch Hilfen für Prostituierte vor, die dem Gewerbe entkommen wollen. Damit ist Frankreich das fünfte europäische Land, welches das Aufsuchen von Prostituierten unter Strafe stellt – nach Schweden, Norwegen, Island und Großbritannien. Bordelle wurden in Frankreich schon nach dem Zweiten Weltkrieg verboten.

Über das Gesetz zur Bekämpfung der Prostitution wurde in Frankreich über zwei Jahre debattiert. Es war von den regierenden Sozialisten schon Ende 2013 ins Parlament eingebracht worden. Die Opposition, die den Senat dominiert, wollte weiter die Prostituierten unter Strafe stellen und die Freier nicht belangen. Letztlich hat aber die Nationalversammlung im Gesetzgebungsverfahren das letzte Wort und kann den Senat überstimmen.

Prostitution im Verborgenen befürchtet

"Es soll nicht mehr als normal angesehen werden, den Körper einer Frau zu kaufen", sagte die sozialistische Abgeordnete Maud Olivier, die Initiatorin des Gesetzesentwurfs. Prostituierte seien "Opfer", nicht "Täter". Die Maßnahme ist aber umstritten. Kritiker auch aus den Reihen von Hilfsorganisationen argumentieren, Prostituierte würden gezwungen, noch mehr im Verborgenen zu arbeiten – was sie angreifbarer mache. Viele Prostituierte betonen zudem, sie würden der Arbeit freiwillig nachgehen, ihnen drohen nun Umsatzeinbußen.

Die Abstimmung in der Nationalversammlung erfolgte am selben Tag, an dem in Deutschland die Bundesregierung das Gesetz zur strafrechtlichen Verfolgung von Zwangsprostitution auf den Weg brachte. Die vom Kabinett gebilligte Neuregelung sieht Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren für Freier vor, die die Situation von Zwangsprostituierten ausnutzen.

fab/qu (dpa, afp)