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Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit

20. Februar 2002
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Ein Pariser Rechtsanwalt hat in Salzburg eine Klage eingereicht, um das Eintrittsgeld für die Festung Hohensalzburg in Höhe von 8,72 Euro zurück zu bekommen. Das bestätigte sein Rechtsvertreter am Mittwoch in der Mozartstadt. Es verstoße gegen EU-Recht, wenn Ausländer Eintritt zahlen müssen, Einheimische aber kostenlos Zutritt haben, begründete der Franzose seinen Schritt.

Der Besucher hatte kurz vor Weihnachten die Festung besucht und dabei vom freien Eintritt für Salzburger erfahren. Sein österreichischer Anwalt Peter Lechenauer rechnet sich gute Chancen für den Erfolg der Klage aus, da in einem ähnlichen Fall 1994 in Spanien für die Gleichheit aller Besucher gesorgt werden musste.