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Politik

Freisprüche für Syrer im Kölner Schleuserprozess

20. Dezember 2016

Die Vorwürfe wogen schwer: Die beiden angeklagten Syrer sollten für das Ertrinken von mindestens acht Flüchtlingen verantwortlich sein. Am Ende des Prozesses steht ein Freispruch.

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Die beiden Anwälte der Angeklagten und Staatsanwalt Fuchs (r.)
Die beiden Anwälte der Angeklagten und Staatsanwalt Fuchs (r.)Bild: picture-alliance/dpa/O. Berg

In einem der bundesweit ersten Prozesse um den Tod von Flüchtlingen im Mittelmeer hat das Landgericht Köln zwei als Schleuser angeklagte Syrer freigesprochen. Die Strafkammer sah es nicht als erwiesen an, dass die beiden 18 und 20 Jahre alten Brüder einer Schleuserbande angehörten.

Zuvor hatte auch die Staatsanwaltschaft in dem Prozess Freisprüche für die Angeklagten beantragt. Die Aussage des Belastungszeugen sei widersprüchlich und nicht plausibel, sagte Oberstaatsanwalt Alexander Fuchs in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Köln.

Acht Flüchtlinge in der Ägäis ertrunken

Den beiden Männern war ursprünglich eine Mitschuld am Tod von mindestens acht Flüchtlingen im Mittelmeer vorgeworfen worden. Das seeuntüchtige Boot der Flüchtlinge war vor gut einem Jahr auf der Fahrt von der Türkei nach Griechenland vor der griechischen Insel Kos gekentert. Dabei sollen acht der 17 Insassen ertrunken sein.

Die beiden Angeklagten bestritten, Mitglieder einer Schleuserbande zu sein. Sie gaben an, dass sie selber als Schutzsuchende nach Deutschland gekommen seien. In dem Schlauchboot hätten sie bei der Überfahrt über das Mittelmeer Todesangst ausgestanden.

Belastungszeuge verlor Angehörige

Als Belastungszeuge war ein 42 Jahre alter Flüchtling aus der irakischen Stadt Mossul aufgetreten. Er hatte bei der Überfahrt über das Mittelmeer im November 2015 nach eigener Aussage seine Frau, seine Tochter und einen seiner beiden Söhne verloren. Er beschuldigte die beiden Brüder, zu der Schleuserbande gehört zu haben.

In seiner Aussage habe er sich jedoch in eine "Vielzahl von Widersprüchen" verwickelt, sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Grave-Herkenrath in ihrer Urteilsbegründung. Der Zeuge habe seine Familie verloren, und "er braucht dringend jemanden, dem er einen Teil der von ihm empfundenen Schuld zuweisen kann", sagte die Richterin zu den Motiven des Irakers.

wl/sti (dpa,afp)