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Freisprüche im Mannesmann-Prozess aufgehoben

21. Dezember 2005
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Der Bundesgerichtshof hob die Freisprüche des Düsseldorfer Landgerichtes im Mannesmann-Prozess am Mittwoch (21.12.)auf. Das Verfahren muss nun vor einer anderen Kammer des Landgerichts wiederholt werden. Im Mannesmann-Prozess geht es um insgesamt 57 Millionen Euro an Prämien und Pensionsabfindungen, die an Manager und Ex- Vorstände gezahlt worden waren, nachdem der britische Mobilfunkkonzern Vodafone Anfang 2000 den Mannesmann-Konzern übernommen hatte.